Beschlussvorlage - BV/LBE/022/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Feuerwehrgerätehaus Roggentin Planungsleistungen (LPH 1-2)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitung BEL
- Bearbeiter:
- Virginie Möller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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26.09.2022
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Sachverhalt
Die Notwendigkeit des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses wurde in der Gemeinde Roggentin bereits erkannt und vom Ausschuss für Ordnung, Umwelt, Ortsteilgestaltung, Verkehr der Gemeinde Roggentin am 24.09.2019 empfohlen. Die Standortfrage für einen Neubau konnte mittlerweile abschließend geklärt werden, sodass das Vorhaben nunmehr angeschoben werden kann.
Für den Förderantrag muss ein Baukonzept mit Kostenschätzung vorliegen. Für eine solide Kostenschätzung werden die Planungsleistungsphasen 1 und 2 benötigt. Die Ausschreibung für die gesamten Planungsleistungen hat im offenem Verfahren EU-weit zu erfolgen (§ 15 VgV). Da die Vergabe der Leistungsphasen 1 und 2 weniger als 20 % des Gesamtwertes der Planungsleistung (LP 1 – 9) ausmachen, können diese gem. § 3 Abs. 9 VgV ohne Beachtung der Vergabeverordnung vergeben werden.
Um den wettbewerbsrechtlichen Gedanken zu gewährleisten, werden 3 Angebote für die Leistungsphasen 1 und 2 eingeholt.
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister und einen seiner Stellvertreter, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter nach der Angebotseinholung zu erteilen.
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
Keine.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 26.09.2022, dass die Leistungsphasen 1 und 2 durchzuführen sind.
Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden ermächtigen, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter nach der Angebotseinholung zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
Im Haushalt 2022 wurden für Planungsleistungen zunächst finanzielle Mittel in Höhe von 250.000,00 € im TH 2 auf dem Produktkonto 12600.096000/7859000 eingeplant.
Sobald die Kostenschätzung vorliegt, können weitere Mittel für die Baukosten des Feuerwehrgerätehauses im Haushaltsjahr 2024 eingestellt werden.
