Beschlussvorlage - BV/AVK/197/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Anika Leschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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05.10.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 i der Hauptsatzung der Gemeinde Broderstorf
bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister
ab 100,00 € die Gemeindevertretung.
Folgende Spenden sind für die Gemeinde Broderstorf eingegangen:
1.) 433,16 EUR von NeuRo Planen GmbH (Förderung Kultur) - Sachspende Plakat Sommerfest
2.) 1371,60 EUR von Thorsten Junge (Förderung Jugendhilfe)
3.) 350,00 EUR von Familie Auerbach (Förderung Brandschutz)
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
keine
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.10.2022
die Annahme der unter Nr. 1-3 aufgeführten Spenden im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V von
1.) 433,16 EUR von NeuRo Planen GmbH (Förderung Kultur) - Sachspende Plakat Sommerfest
2.) 1371,60 EUR von Thorsten Junge (Förderung Jugendhilfe)
3.) 350,00 EUR von Familie Auerbach (Förderung Brandschutz)
Finanz. Auswirkung
Derzeitig werden die Spenden auf dem Verwahrkonto 12600 bzw. 36200.379910 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf werden diese zur Verwendung auf das Produktkonto 12600 bzw. 36200.462900 (sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 2 umgebucht. Sachspenden werden buchhalterisch nicht erfasst.
Nicht zweckgebundene und nicht verbrauchte Spenden werden ins nächste Jahr vorgetragen
