Informationsvorlage - IV/AVK/201/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf vom 07.12.2020 erhielten folgende Antragsteller Zuschüsse gemäß Richtlinie zur Kultur-und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf:

- Kita Kinderburg 1700 EUR

- Grundschule Blankenhagen 1550 EUR

- Kulturverein am Musenhof e.V. 5000 EUR

- FSV Vogtshagen e.V 3000 EUR

 

Gemäß Punkt V Nummer 2 der Richtlinie zur Kultur-und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf werden Pauschalzuschüsse an Schulen und Kindertagesstätten ohne Erbringung eines Verwendungsnachweises gewährt.

Somit sind lediglich der Kulturverein am Musenhof e.V. und der FSV Vogtshagen e.V. zur Erbringung eines Verwendungsnachweises verpflichtet.

 Diese hat das Amt Carbäk erhalten und dieser Informationsvorlage beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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