Beschlussvorlage - BV/AVK/203/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Sachverhalt/Problemstellung:

Entsprechend der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf wurden bis zum 30.09.2022 (lt. Richtlinie sind Anträge bis zum 30.09. des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Haushaltjahr einzureichen!) 5 Anträge eingereicht.

Gemäß Punkt V Nr. 1 der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf, erhalten der FSV Vogtshagen e.V. max. 3000,00 EUR, der Kulturverein "Am Musenhof" e.V. max. 5000,00 EUR und der Förderverein der freiwilligen Feuerwehr Poppendorf max. 14.000,00 EUR pro Jahr.

Gemäß Punkt V Nr. 2 der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf, erhalten Schulen und Kindertagesstätten einen Pauschalzuschuss i.H.v. 50,00EUR pro Schüler bzw. Kindergartenkind der Gemeinde Poppendorf

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung vom 28.11.2022 die Gewährung folgender Zuschüsse entsprechend der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf:

  1. FSV Vogtshagen                 3.000,00 EUR
  2. Förderverein der FFW Poppendorf e.V.                   14.000,00 EUR
  3. Kulturverein am Musenhof e.V.                5.000,00 EUR
  4. Kita Kinderburg                                                           1.500,00 EUR
  5. Grundschule Blankenhagen                                        1.300,00 EUR     

  

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

 

Produktkonto für Kultur:

28100.5415900 (Heimat- und sonstige Kulturpflege – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) im aktuellen Entwurf der Haushaltsplanung, in Höhe von 14.000,00 €

 

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 3 - 5 in Höhe von 7.800,00 €.

 

Produktkonto für Feuerwehr:

12600.5415900 (Brandschutz – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) im aktuellen Entwurf der Haushaltsplanung, in Höhe von 14.000,00 €

 

Darin enthalten ist der Antrag Nr. 2 in Höhe von 14.000,00 €.

 

Produktkonto für Sport:

42100.5415900 (Förderung des Sports - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) im aktuellen Entwurf der Haushaltsplanung, in Höhe von 3.000,00 €

 

Darin ist der Antrag Nr. 1 in Höhe von 3.000,00 € enthalten.

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Anlagen

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