Beschlussvorlage - BV/BAU/99/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Anschaffung eines Hochgrasmähers - Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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09.05.2022
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29.08.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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24.10.2022
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Sachverhalt
Für die Gemeinde Poppendorf ist die Anschaffung eines Hochgrasmähers in 2022 notwendig und auch geplant. Nach erster Markterkundigung belaufen sich die geschätzten Anschaffungskosten auf ca. 17.000,-€. Somit findet die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Anwendung. Gemäß § 8 UVgO erfolgt die Vergabe öffentlicher Verträge durch öffentliche Ausschreibung, durch Beschränkte Ausschreibung (mit u. ohne Teilnehmerwettbewerb) und durch Verhandlungsvergabe (mit u. ohne Teilnehmerwettbewerb), wobei gem. § 8 Abs. II UVgO dem Auftraggeber die öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnehmerwettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung steht.
Der Vergabeerlass M-V vom 12.12.2018 (geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 23.04.2019 - Amtsbl. M-V 2019 S. 439) legt unter Punkt II Besondere Vorschriften, Nr. 1.1.1 Wertgrenzen fest, dass eine Beschränkte Ausschreibung bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der UVgO zulässig ist, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000,-€ nicht übersteigt. In diesem Fall sollen gem. Nr. 1.2.1 mindestens fünf Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Im Ergebnis kann zur Anschaffung des Hochgrasmähers für die Gemeinde Poppendorf eine Beschränkte Ausschreibung erfolgen (§8 I, II UVgO i.V.m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V).
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
keine
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09.Mai 2022 als Grundsatzbeschluss die Anschaffung eines Hochgrasmähers für die Gemeinde Poppendorf (Gemeindearbeiter) mittels Beschränkter Ausschreibung gem. §8 I, II UVgO i.V.m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V. Die Ausführungen unter "Finanzielle Auswirkungen" sind Bestandteil des Beschlusses.