Beschlussvorlage - BV/Käm/408/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 45, 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Haushaltssatzung und der dazugehörige Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 des Amtes Carbäk erarbeitet

Die Planung des Haushaltes erfüllt die Anforderung an einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2023 gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GemHVO-Doppik M-V.

Der Haushalt des Amtes beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile, daher kann er nach Beschluss veröffentlicht werden.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 24.11.2022 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazugehörigen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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