Beschlussvorlage - BV/LBE/025/2022-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Vertragspartner für elektrische Energie E.ON hat alle Stromlieferverträge mit dem Amt Carbäk für alle Gemeinden fristwahrend zum 31.12.2022 gekündigt. Die Stromlieferverträge beinhalten insbesondere alle Gebäude des Amtes Carbäk.

 

Die Lage auf den Energiemärkten ist seit Monaten angespannt und ein Ende der Krise nicht absehbar. Die Beschaffungspreise für elektrische Energie sind bis heute nicht kalkulierbar, da die Preise an der Börse weiterhin starken Schwankungen ausgesetzt sind.

 

Wenn bis zum 01.01.2023 kein neuer Stromliefervertrag geschlossen werden kann, wechselt das Amt Carbäk mit seinen Abnahmestellen in die Grund- bzw. Ersatzversorgung von E.ON Energie Deutschland GmbH. Die E.ON GmbH ist in dem Versorgungsgebiet der Grundversorger und es liegt in seiner Verantwortung, die Energielieferung mit Strom sicherzustellen.

 

Frau Rohloff, Ansprechpartnerin bei E.ON GmbH für das Amt Carbäk, versicherte am 17.11.2022 telefonisch, dass die Versorgung der amtseigenen Gebäude sowie alle Abnahmestellen der Gemeinden ab dem 01.01.2023 gewährleistet sind. Zu unterscheiden sind zwei Stromtarife. Alle Abnahmestellen unter 10.000 kWh werden in den Grundversorgungstarif wechseln. Abnahmestellen die einen Verbrauch von über 10.000 kWh aufweisen, wechseln in den Ersatzversorgungstarif.

 

Es war lange still bei E.ON GmbH bezüglich der Preisanpassungen in den Grund- und Ersatzversorgungstarifen. Nunmehr hat E.ON GmbH die erste Preisanpassung in den Tarifen vorgenommen.

 

Grundversorgungstarif

Arbeitspreis brutto: 33,376 ct/kWh

Grundpreis ohne Zähler brutto: 175,858 €/Jahr

Zählergebühr extra (variieren nach Zählergröße)

 

Ersatzversorgungstarif (neu seit dem 01.01.2022)

Arbeitspreis brutto: 88,929 Cent brutto/kWh

Grundpreis brutto: 139,063 €/Jahr

 

Der Grundversorgungstarif soll zum 01.01.2023 angepasst werden. Wie hoch der Arbeitspreis ab 01.01.2023 sein wird, konnte Frau Rohloff nicht mitteilen. Die Preise werden sich aber am Ersatzversorgungstarif anpassen. Die Anpassungen der Grundversorgungstarife können jederzeit erfolgen.

 

Die Übersicht der Abnahmestellen für das Amt Carbäk wurde aktualisiert und liegt dem Beschlussvorschlag bei. Das Amt Carbäk hatte im Jahr 2021 für die amtseigenen Gebäude einen Stromverbrauch von 32.954 kWh.

 

Frau Rohloff war so nett und hat aufgrund der aktuellen Übersicht der amtseigenen Verbrauchsstellen sowie der Abnahmestellen der Gemeinden unverbindliche Angebote erstellt. Es liegen insgesamt 6 Angebote vor. Die Angebote umfassen das Amt Carbäk, jede einzelne Gemeinde und ein Angebot mit allen Abnahmestellen des Amtes und Gemeinden. Alle Angebote liegen der Beschlussvorlage bei.

 

Aus den Angeboten geht hervor, dass bei vielen Abnahmestellen und Abnahmemengen der angebotene Tarifpreis günstiger ist als bei einer einzelnen Gemeinde mit ihren Abnahmestellen. Für Energieversorger sind Kunden mit einer hohen Anzahl von Abnahmestellen und den damit verbundenen Abnahmemengen attraktiver als Kunden mit geringen Anzahl von Abnahmestellen und Abnahmemengen. Die Angebote sind unverbindlich und dienen zur Darstellung der Marktlage.

 

Nach wie vor ist im Grundversorgungstarif der beste Preis zu erzielen. Das Amt würde aktuell mit 2 Abnahmestellen (Amtsverwaltung und Schule) in den Ersatzversorgungstarif wechseln und alle anderen in den Grundversorgungstarif.

 

Der Staat plant eine Entlastung der Verbraucher ab dem 01.01.2023. Die sogenannte Strompreisbremse deckelt den Strompreis für einen Grundbedarf von 80 % des Vorjahresverbrauches an Strom für Verbraucher auf 40 ct/kWh. Übersteigt der Verbrauch den Grundbedarf, wird dann der aktuelle Markt- bzw. Vertragspreis fällig. Alles was über die festgesetzten Höchstbeträge hinausgeht, bezahlt der Staat und wird von den Versorgern mit der Abschlagsrechnung verrechnet. Bis heute hat das Kabinett die Preisbremsen für Gas und Strom nicht auf den Weg gebracht. Problematisch ist die Behandlung der Kommunen. Diese werden nicht explizit im Entwurf genannt. Im Entwurf wird über private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen gesprochen. Weiterhin erhalten Vertragskunden die Strompreisbremse.

 

Nach Rücksprache mit Frau Rohloff, werden das Amt Carbäk sowie die Gemeinden als Verbraucher mit normalen SLP-Abnahmestellen behandelt, so dass die Strompreisbremse ab 01.01.2023, wenn sie denn verabschiedet wird, greift. Dennoch gibt Frau Rohloff zu bedenken, dass wenn das Amt Carbäk und die Gemeinden weiterhin am Entschluss festhalten in die Grund- und Ersatzversorgung zu fallen, der Preisdeckel nicht greifen kann. Nach Festlegung des Entwurfes steht die Preisbremse nur Kunden zu, die sich in einem Vertragsverhältnis mit einem Energieversorger befinden. Ob es hierzu eine Klarstellung von Seiten der Bundesregierung geben wird, bleibt abzuwarten. Nach aktueller Lage würde das Amt Carbäk und die Gemeinden den vollen Tarifpreis zahlen und dem 01.01.2023 nicht von der Preisbremse profitieren.

 

Eine unverbindliche Preisabfrage bei den Stadtwerken Stralsund hat ergeben, dass das Amt Carbäk allein kein Angebot von den Stadtwerken erhalten würde, da die Zahl der Abnahmestellen und den damit verbundenen Abnahmemengen zu gering sind. Die Stadtwerke Stralsund wären aber als Vertragspartner für das gesamte Amt Carbäk inkl. aller vier Gemeinden mit seinen gesamten Abnahmestellen interessiert und könnte einen Vertragspreis nach aktueller Lage für max. 40 ct/kWh anbieten. Am Freitag, 18.11.2022, hat Stadtwerke Stralsund ein indikatives Stromangebot für 37,06 ct/kWh abgegeben. Dieses Angebot dient als Richtwert. Die Angebote bei den Stadtwerken Stralsund haben eine Gültigkeit von max. 4 Stunden.

 

Die Marktlage ist nach wie vor für alle Beteiligten schwierig und nicht planbar. Ein politisches Ereignis kann zu massiven Schwankungen an der Börse führen.

 

Die Amtsausschussmitglieder müssen beraten und entscheiden, wie sie mit der Situation umgehen und für das Amt den besten wirtschaftlichen Weg gehen.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1

Die Mitglieder des Amtsausschusses beschließen in ihrer Sitzung am 24.11.2022 die Ausschreibung der Leistung „Stromliefervertrag für die kommunalen Gebäude für das Jahr 2023“ mittels Öffentlicher Ausschreibung gem. § 8 UVgO.

 

Der Amtsvorsteher und der 1. Stellvertreter werden ermächtigt, den Stromliefervertrag zu unterzeichnen.

 

Beschlussvorschlag 2

Die Mitglieder des Amtsausschusses beschließen in ihrer Sitzung am 24.11.2022 mit den Abnahmestellen des Amtes Carbäk ab dem 01.01.2023 in die Grund- und Ersatzversorgung zu wechseln. Das Amt Carbäk prüft regelmäßig, ab welchem Zeitpunkt die Grund- und Ersatzversorgung im Verhältnis zu einem Stromliefervertrag nicht mehr wirtschaftlich ist. Nach einer kurzen Mitteilung an den Amtsvorsteher startet das Amt Carbäk die Ausschreibung für einen Stromliefervertrag für die amtseigenen Gebäude mittels Öffentlicher Ausschreibung gem. § 8 UVgO.

 

Der Amtsvorsteher und der 1. Stellvertreter werden ermächtigt, den Stromliefervertrag zu unterzeichnen.

 

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Finanz. Auswirkung

Die geschätzten Kosten für die Stromlieferung belaufen sich bei einem Jahresvertrag bei einem Verbrauch von ca. 92.954 kWh auf max. 102.249,40 Euro brutto. Ab dem HH-Jahr 2023 sind dafür unter den entsprechenden Produktkonten (Gebäude) die eingestellten Mittel entsprechend zu erhöhen.

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Anlagen

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