Personal-Beschlussvorlage - PBV/HPA/204/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gem. § 142 Abs. 1 S. 1 KV M-V ist der Amtsausschuss zuständig für die Bestellung des Leitenden Verwaltungsbeamten.

 

Entsprechend dem vorausgegangenen Auswahlverfahren, den vorangegangenen Beratungen und Beschlussfassungen über die Beschlussvorlagen BV/HPA/197/2022 und BV/HPA/203/2022 soll nunmehr die Bestellung erfolgen.

 

Der Beschluss des Amtsausschusses ist gem. § 142 Abs. 3 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) binnen einer Woche anzuzeigen. Sämtliche, für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Bestellung, erforderlichen Unterlagen sind der uRAB vorzulegen.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
keine 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss bestellt in seiner Sitzung am 24.11.2022 gem. § 142 Abs. 1 S. 1 KV M-V mit Wirkung vom 01.01.2023 Herrn Torsten Fahning zum Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Carbäk.

 

Der Beschluss ist der unteren Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 142 Abs. 3 KV M-V binnen einer Woche anzuzeigen.

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Finanz. Auswirkung

 Die finanziellen Mittel stehen im Haushaltsplan 2023 unter dem Produkt 11100 mit den dazugehörigen Konten zur Verfügung.

 

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