Beschlussvorlage - BV/HRA/233/2022-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Amt ist gem. § 3 der Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren vom Ministerium für Inneres und Europa die im Amtsgebiet zuständige Fundbehörde und damit zur Aufnahme und Verwahrung von Fundtieren verpflichtet.

Es bedient sich dazu seit dem 01.01.2012 des Tierheims Schlage als Verwaltungshelfer, und zwar mittels Vertrag, der eine pauschale Vergütung in Höhe von 1,- € pro Einwohner vorsieht.

Das Tierheim Schlage ist ein verlässlicher Partner. Andere derartige Dienstleister, die die gesetzlichen Voraussetzungen ebenso ohne Weiteres erfüllen, wären nachweisbar schwer zu finden.

Das Tierheim schlägt nun eine Erhöhung der pauschalen Vergütung um 0,25 Euro pro Einwohner mit Hauptwohnsitz im Amtsgebiet vor.

Begründet wird dies mit den gestiegenen und noch steigenden Kosten, insbesondere in Form von Energie- und Personalkosten, und der Neuregelung der Verwaltungsvorschrift Fundtiere, welche eine Erweiterung der als Fundtiere geltenden Tierarten umfasst und so auch den Anwendungsbereich für die Fundbehörde, dem Amt, oder eben dem, für dieses tätigen, Tierheim erweitert.

Der Vorschlag richtet sich nach der Anlage 2 der o. b. Verwaltungsvorschrift. Dort sind für Pauschalverträge der vorliegenden Art 1,25 € pro Einwohner als Richtwert auf Grundlage der Empfehlung des Deutschen Tierschutzbundes benannt. Ggf. soll eine Beurteilung anhand der tatsächlichen Gesamtkosten und Erfahrungswerte erfolgen.

Diese betragen lt. telefonischer Auskunft des Tierheims ca. 450.000,- € pro Jahr. Davon trägt die Hansestadt Rostock mit rund 200.000 Einwohnern und der vertraglichen Zugrundelegung von 1,25 € ca. 250.000,- €. Dazu kommen die Einnahmen aus dem ebenfalls bereits angepassten Pauschalvertrag mit der Gemeinde Dummerstorf und dem Pauschalvertrag mit dem Amt Carbäk, diverse Spenden und Erbschaften.
Eine Einsichtnahme in die Finanzunterlagen des Tierheims ist über die Geschäftsstelle des Tierschutzvereins Rostock oder direkt im Tierheim nach vorheriger Anmeldung möglich. 

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 24.11.2022 die Änderung des Vertrags über die Regelung der Fundtiervereinbarung im Trägerverbund Tierheim Schlage gemäß anliegendem Entwurf.

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Finanz. Auswirkung

Die Änderung des Vertrages nach Vorschlag des Tierheims bringt Mehrkosten in Höhe von 2.009,25 Euro mit sich. Diese sind gedeckt durch die vorhandenen finanziellen Mittel auf den Produktkonten 12200.5255900 und 12200.5615000 im Teilbereich 1.

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Anlagen

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