Beschlussvorlage - BV/BAU/178/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss - Anschaffung von klappbaren Bistrotischen mit Klappstühlen DGH Roggentin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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23.01.2023
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Sachverhalt
Für das Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Roggentin ist die Anschaffung von ca. 25 klappbaren Bistrotischen mit je 3 Klappstühlen geplant.
Nach erster Markterkundung belaufen sich die geschätzten Anschaffungskosten auf ca. 5.500,-€ bis 6.000,-€. Somit findet die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Anwendung.
Gem. § 8 UVgO erfolgt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Öffentliche Ausschreibung, durch Beschränkte Ausschreibung (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) und durch Verhandlungsvergabe (mit und ohne Teilnahmewettbewerb), wobei gem. § 8 Abs. II UVgO dem Auftraggeber die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung stehen.
Der Vergabeerlass M-V vom 12.12.2018 (geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23.04.2019 – AmtsBl. M-V 2019 S. 439) legt unter Punkt II Besondere Vorschriften, Nr. 1.1.1 Wertgrenzen fest, dass eine Beschränkte Ausschreibung bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der UVgO zulässig ist, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000,00 EUR nicht übersteigt. In diesem Fall sollen gem. Nr. 1.2.1 mindestens 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Im Ergebnis kann die Anschaffung der klappbaren Bistrotische mit je 3 Klappstühlen durch eine Beschränkte Ausschreibung erfolgen (§ 8 I, II UVgO i. V. m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V)
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
keine
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 23.01.2023 die Anschaffung von ca. 25 klappbaren Bistrotischen mit jeweils 3 Klappstühlen mittels Beschränkter Ausschreibung gem. § 8 I, II UVgO i. V. m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
