Beschlussvorlage - BV/BAU/175/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau Straße Öftenhäven - Steinfeld -
Entwurf Abschnitt von Kreuzung Öftenhäven bis 1. Ausweichstelle Richtung Groß Kussewitz / Anpassung Bauabschnitte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beatrice Gertenbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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Vorberatung
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23.01.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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01.02.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Broderstorf plant den Ausbau der Straße zwischen Öftenhäven und Steinfeld einschl. der Ortsdurchfahrt Öftenhäven.
Das Projekt weist folgenden Planungsstand auf:
Das Projekt wurde seitens des Landkreises Rostock für den Bereich zwischen der Kreuzung Öftenhäven und Steinfeld genehmigt. Als Auflagen wurde von der Unteren Naturschutzbehörde die Bewertung des Eingriffs in die Natur und Landschaft gefordert und die anschließende Darstellung der Kompensationsmaßnahmen. Die Leistungen wurden beauftragt und deren Fertigstellung wird für Ende Februar / Anfang März 2023 erwartet. Der Bericht wird anschließend zur Genehmigung beim Umweltamt des Landkreises eingereicht.
Liegen alle Genehmigungen vor, muss der Grunderwerb vereinbart werden und anschließend kann mit der Ausschreibung der Bauleistungen begonnen werden.
Entwurfsplanung Kreuzung Öftenhäven bis Ortsausgang Richtung Groß Kussewitz
Die Gemeinde Broderstorf hatte am 04.05.2022 die Erweiterung des Projektes um den Bereich zwischen der Kreuzung Öftenhäven und der 1. Ausweichtasche hinter Haus Nr. 4 beschlossen. Der Entwurf dieses Abschnittes wird hier zur Beschlussfassung vorgestellt.
In dem Entwurf beträgt die Ausbaubreite 5,50 m wie im gesamten Projekt. Die Fahrbahn ist in Asphaltbauweise geplant. Auf der nördlichen Fahrbahnseite wird die Straßenbeleuchtung errichtet. Ein Gehweg ist nicht geplant.
Ein Zwangspunkt in der Trassenführung ist das Soll (Gewässer). Die Straßenbreite zwischen dem Flurstück 5/3, Flur 1, Gemarkung Öftenhäven (Öftenhäven Nr. 4) und dem Soll liegt bei 3,50 m. Auf Grund der Fahrbahnbreite vor und nach der Engstelle sind Wartemöglichkeiten vorhanden.
Das Niederschlagswasser der Straße wird in einer Versickerungsmulde gesammelt.
Der Entwurf ist der Anlage beigefügt.
Nach dem Beschluss des Entwurfes wird dieser zur Genehmigung beim Landkreis eingereicht.
Umsetzung Bauabschnitte
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 04.05.2022 wurden auch die Bauabschnitte zur Umsetzung des Vorhabens beschlossen. Der Beschlussauszug ist der Anlage beigefügt.
Auf Grund der derzeitigen Projektentwicklung ist die beabsichtigte zeitliche Umsetzung nicht zu leisten.
Es wird vorgeschlagen die Umsetzung der einzelnen Bauabschnitte wie folgt vorzunehmen:
Bauabschnitt 1
Bereich: Öftenhäven – Ortsdurchfahrt
Jahr der Umsetzung: 2023 - 2024
Bauabschnitt 2
von. Ortsausgang Öftenhäven in Richtung Steinfeld
bis: Abzweig Bussewitz
Jahr der Umsetzung: 2026
Bauabschnitt 3
von. Abzweig Bussewitz
bis: Bushaltestelle Steinfeld
Jahr der Umsetzung: 2025
Änderung des Erschließungsvertrages zwischen der ABG Broderstorf KG / Gemeinde Broderstorf
In der Gemeindevertretung am 01.09.2021 wurde der Beschluss (GV 09/17/2021) gefasst, dass der Änderung des Erschließungsvertrages zugestimmt wurde, mit der Bedingung, dass der Ausgleichsbetrag neu verhandelt wird in Höhe des aktuellen Preisniveaus.
In einem Gespräch mit Herrn Kühl (ABG Broderstorf KG), Frau Elgeti (Bürgermeisterin) und Frau Gertenbach (Amt Carbäk) am 01.09.2022 konnte kein höherer Ausgleichsbetrag ausgehandelt werden. Herr Kühl sicherte aber zu, dass Flächen, die für den Ausbau der Straße Öftenhäven – Steinfeld benötigt werden und sich in seinem Eigentum befinden, der Gemeinde bereitgestellt und veräußert werden.
Der Beschluss wird erneut zur Abstimmung vorgestellt.
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
Entwurfsplanung Kreuzung Öftenhäven bis Ortsausgang Richtung Groß Kussewitz
Es ist Grunderwerb notwendig in folgenden Bereichen:
Gemarkung Öftenhäven, Flur 1, Flurstücke: 5/5, 69, 68/2 und 67.
Der Grunderwerb ist mit den Eigentümern zu vereinbaren.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1
Die Gemeindevertretung Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2023 die Umsetzung der Entwurfsplanung vom 06.01.2023 für den Ausbau der Straße zwischen der Kreuzung Öftenhäven und dem Ortsausgang Öftenhäven in Richtung Groß Kussewitz.
Beschlussvorschlag 2
Die Gemeindevertretung Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2023 die Umsetzung der Bauabschnitte zu folgenden Zeitpunkten:
Bauabschnitt 1
Bereich: Öftenhäven – Ortsdurchfahrt
Jahr der Umsetzung: 2023 - 2024
Bauabschnitt 2
von. Ortsausgang Öftenhäven in Richtung Steinfeld
bis: Abzweig Bussewitz
Jahr der Umsetzung: 2026
Bauabschnitt 3
von. Abzweig Bussewitz
bis: Bushaltestelle Steinfeld
Jahr der Umsetzung: 2025
Beschlussvorschlag 3
Die Gemeindevertretung Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2023 die Aufhebung der Beschlusses 3 der BV/BAU/01/202 vom 04.05.2023.
Beschlussvorschlag 4
Die Gemeindevertretung Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2023, dass eine Änderung des Erschließungsvertrages zwischen der ABG Broderstorf KG und der Gemeinde Broderstorf vom 15.06.2018 für die Verbreiterung der Kreuzung Öftenhäven - Kussewitz – Steinfeld zu vereinbaren ist. Inhaltlich ist zu regeln, dass die Planung und Umsetzung der Maßnahme von der Gemeinde Broderstorf übernommen wird und die ABG Broderstorf einen einmaligen Ausgleichbetrag in Höhe von 30.000,00 Euro zahlt.
Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt den Nachtragsvertrag zu unterzeichnen.
Beschlussvorschlag 5
Die Gemeindevertretung Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2023, dass der Beschluss GV 09/17/2021 aufgehoben wird.
Finanz. Auswirkung
Die Kosten des Projektes stellen sich wie folgt dar:
Bezeichnung |
Kosten- |
Kostenansatz 1.BA - OD Öftenhäven |
Bauausführung Los 1 - Strecke |
1.777.371,46 € |
316.000,00 € |
Bauausführung Los 2 - Kreuzung Öftenhäven |
149.179,29 € |
149.179,29 € |
Bauausführung Los 3 - Öftenhäven - Haus 4 |
324.933,43 € |
324.933,43 € |
Bauleistungen |
2.251.484,18 € |
790.112,72 € |
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§48 HOAI - LPH 3-9, einschl. örtl. Bauüberwachung |
134.030,00 € |
59.000,00 |
Vermessung |
4.113,35 € |
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Nachvermessung Kreuzungsbereich Öftenhäven |
476,00 € |
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Nachvermessung Steinfeld, Öftenhävener Weg |
1.880,20 € |
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Nachvermessung Öftenhäven - Haus 3-4 |
1.190,00 € |
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Baugrundbeurteilung / Bodenuntersuchung nach LAGA |
16.595,19 € |
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Planungskosten |
158.284,74 € |
59.000,00 |
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Ausgleichsmaßnahmen |
in Bauleistungen enthalten |
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Grunderwerb / Liegenschaften |
25.000,00 € |
8.000,00 |
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Kontrollprüfungen |
5.000,00 € |
1.500,00 |
Beweissicherung |
2.500,00 € |
1.500,00 |
Leistungen Dritter |
7.500,00 € |
3.000,00 |
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Erstattung Herr Kühl zur Kreuzungsverbreiterung bezüglich Genehmigung Biogasanlage |
30.000,00 € |
30.000,00 |
Gesamtkosten der Maßnahme |
2.412.268,92 € |
830.112,72 |
Das Vorhaben wird im Haushalt der Gemeinde Broderstorf unter der Investitionsnummer 5410020002.3 geführt.
Das Produktkonto 54100.7853200.096000 der Investition weist folgende Stände und Planungen auf:
Stand 2022: 637.830,08 Euro
Stand 2023: Übertragung der Reste aus 2022
Planung 2024: 1.000.000,00 Euro
Planung 2025: 800.000,00 Euro
Die Planungen sind den Kostenberechnungen und Bauabschnitten entsprechend anzupassen.
Für den Bauabschnitt 1 – Ortsdurchfahrt Öftenhäven werden ca. 830.000,00 Euro benötigt.
Derzeit stehen 637.830,08 Euro zur Verfügung. Es steht ein Fehlbetrag von 192.169,92 Euro aus.
Es ist zu prüfen, ob im Haushalt 2023 noch Mittel zur Verfügung stehen, die zur Deckung des Fehlbetrages verwendet werden können. Ist dies nicht der Fall, kann die Ausschreibung der Bauleistungen erst in 2024 erfolgen, wenn die benötigten Mittel im Haushaltsplan 2024 beschlossen sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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819,2 kB
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5
|
(wie Dokument)
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196,2 kB
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6
|
(wie Dokument)
|
2,8 MB
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7
|
(wie Dokument)
|
4,5 MB
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