Beschlussvorlage - BV/AVK/211/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Anika Leschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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01.02.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 7 Abs. 2 lit. f der Hauptsatzung der Gemeinde Broderstorf bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister, gemäß §6 Abs. 2 lit. b bis zu einer Wertgrenze von 1000,00 € der Hauptausschuss. Ab einer Wertgrenze von 1000,01 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme.
Folgende Spende ist für die Gemeinde Broderstorf eingegangen:
-1500,00 EUR von Thorsten Junge (Förderung Jugendhilfe)
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
keine
Finanz. Auswirkung
Derzeitig wird die Spende auf dem Verwahrkonto 36200.3799100 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wird diese zur Verwendung auf das Produktkonto 36200.462900 (sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 2 umgebucht. Sachspenden werden buchhalterisch nicht erfasst.
