Informationsvorlage - IV/BAU/187/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Mängel / Schäden Feuerwehrgebäude Broderstorf, Poststraße 14
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beatrice Gertenbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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Information
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20.02.2023
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Sachverhalt
Das Gebäude der Feuerwehr in der Poststraße 14 in Broderstorf weist Mängel und Schäden auf.
Am 14.02.2023 wurden folgende Mängel und Schäden festgestellt:
1. Treppenhaus – Mittelpodest – Fliesen und Sockelfliesen vor nächsten Treppenaufgang lose – wurden zum Teil wieder festgeklebt
2. Treppenhaus - Lampen an der Decke laufen voll Wasser, Wasserflecken an der Decke
3. Treppenhaus - Wasser dringt über die Metall-Glas-Konstruktion ein – insbesondere bei starken Wind
4. Damen Toilette im OG – starke Rissbildung zwischen Wand und Dach, feuchtes Mauerwerk – Mängel treten seit 3 Wochen auf
5. Flur OG – Rissbildung im oberen Wandbereich zur Besenkammer
6. Damen Umkleide im OG – Rissbildung Wandfliesen an der Außenwand
7. Besenkammer im OG – Rissbildung neben der Tür
8. Umkleide Herren EG – Rissbildung Ecke hinten rechts
9. Fahrzeughalle – hinterer Bereich Riss in der Decke fast über die gesamte Breite sowie vertikaler Riss rechte Wand
10. Hinterseite Gebäude – Spalt zwischen linke Seite des Anbaus und Mauerwerk
11. Hinterseite Gebäude - Dachrinne rechts des Anbaus undicht
11. Sockel des gesamten Gebäudes weist rundum grobe Schadstellen auf – Dämmung liegt zum Teil frei und ist ausgebrochen
Es ist seitens der Gemeinde Broderstorf und des Bau-, Entwicklungs- und Liegenschaftsamtes (BEL) zu beraten, wie mit den Mängeln und Schäden umzugehen ist.
Zur Sicherung der Bausubstanz, der Gewährung der Sicherheit für die Mitglieder der Feuerwehr sowie der Ausrüstungen der Feuerwehr muss das Eindringen von Wasser verhindert werden. Insbesondere das Dach ist zu prüfen und instand zu setzen. Es soll eine Fachfirma mit der Prüfung der Ursachen beauftragt werden und nach Möglichkeit bei kleineren Reparaturleistungen diese auch gleich ausführen.
Die Rissbildung sollte in regelmäßigen Abständen beobachtet und dokumentiert werden. Es muss dann die Abstimmung zwischen Feuerwehr und BEL erfolgen, wer die Beobachtungen vornimmt.
Ist erkennbar, dass sich die Rissbildungen verstärken, muss die Statik des Gebäudes geprüft werden.
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
Es sind keine Auswirkungen bekannt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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