Beschlussvorlage - BV/LIE/607/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für den Haushalt 2022 bzw. 2023 wurde beschlossen, dass Gelder für 2 Defibrillatoren eingeplant werden. Jeweils ein Defibrillator soll nun für die Dorfgemeinschaftshäuser in Broderstorf und Steinfeld beschafft werden. Für die Anschaffung von 2 Defibrillatoren inkl. Zubehör und Montage werden finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt etwa 4.000 - 4.600 € brutto benötigt. Eine Anfrage beim Landesförderinstitut hat ergeben, dass eine Förderung seit Mitte 2021 nicht mehr möglich ist.

 

Die Anschaffung erfolgt über eine entsprechende Ausschreibung nach den Vergabevorschriften und soll als gemeinsame Ausschreibung mit 2 Defibrillatoren für das Amt (Kita/Krippe Broderstorf) und 1 Defibrillator für die Gemeinde Roggentin (Krippe) über das Amt (für jede Gemeinde bzw. das Amt 1 LOS) erfolgen. Sollte das Amt oder die Gemeinde Roggentin einer gemeinsamen Ausschreibung oder der tatsächlichen Beschaffung der Defibrillatoren widersprechen, würde das Amt eine alleinige Vergabe für die zwei Defibrillatoren für die Dorfgemeinschaftshäuser in Broderstorf und Steinfeld durchführen.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.06.2023 die Anschaffung von zwei Defibrillatoren für die Dorfgemeinschaftshäuser Broderstorf und Steinfeld. Das Amt wird beauftragt ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen. Dem wirtschaftlich günstigsten Bieter ist der Zuschlag zu erteilen.

 

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden zur Erteilung des Auftrages durch die Gemeindevertretung ermächtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die geschätzten Anschaffungskosten belaufen sich auf insgesamt ca. 4.000 bis 4.600 €. Eine entsprechende Berücksichtigung in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 ist bereits erfolgt. 

Finanzielle Mittel für die Anschaffung von 2 Defibrillatoren stehen im Teilhaushalt 2 auf dem Produktkonto 57300.7857100 unter der Investitionsnummer 5730022001 in Höhe von 2.000,00 € (Ansatz aus dem Jahr 2022) und unter der Investitionsnummer 5730023002 in Höhe von 2.800,00 € (Ansatz aus 2023) zur Verfügung. Der Ansatz aus dem Jahr 2022 muss in das Jahr 2023 übertragen werden.

 

Finanzielle Mittel für die Wartung in den kommenden Jahren müssen in die Haushaltsplanung aufgenommen werden. 

 

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