Beschlussvorlage - BV/LIE/612/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gewerbetreibende im Gewerbegebiet in Pastow/Neuendorf haben die Möglichkeit ihr Unternehmen auf verschiedenen Aufstellern „Pastow Park“ zu bewerben.

Das Unternehmen, welches im Jahre 2013 im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Pastow Park für die Errichtung der Anlagen verantwortlich zeichnete, ist nicht mehr existent und der Rechtsnachfolger hat seinen Verzicht auf den Betrieb und Eigentum der Anlagen erklärt.

Die Gemeinde Broderstorf ist jedoch an einer ordnungsgemäßen Betreibung der Anlagen interessiert, um den Gewerbestandort Pastow Park und die dortigen Unternehmen zu unterstützen. Daher wurde Kontakt mit der Firma KLIMM GmbH & Co. KG, Bad Friedrichshall, aufgenommen. Das Unternehmen ist bundesweit auf dem Gebiet Reklame/ Werbeschilder aktiv und ist auch bereits im Amtsgebiet tätig. 

Die Gemeinde Broderstorf beabsichtigt, mit der Firma KLIMM GmbH & Co. KG einen Vertrag über diese Werbeanlagen zu schließen, damit Rechtssicherheit geschaffen wird und die Werbeanlagen aktualisiert und gepflegt werden. Die Firmenhinweisanlage am Standort 1 (s. Anlage), für die aktuell schon ein Vertrag besteht, wird in den neuen Vertrag integriert, sodass alle Werbeanlagen in einem Vertrag zusammengefasst sind.

 

Die Gemeinde Broderstorf stellt nur die Flächen zur Verfügung. Für die Einholung der für die Errichtung der Firmenhinweisanlagen erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sowie die Errichtung selbst, die Instandhaltung und die Verkehrssicherungspflicht ist die Firma KLIMM GmbH & Co. KG verantwortlich und trägt auch sämtliche Kosten.

 

 

Aufstellorte der Firmenhinweisanlagen:

 

1. Ort: Mecklenburger Straße               Gemarkung:  Pastow          Flur: 2  Flurstück: 223/2

            (Höhe Tankstelle)

 

2. Ort: Mecklenburger Straße               Gemarkung:  Pastow          Flur: 2  Flurstück: 223/2

(Kreuzung)

 

3. Ort: Mecklenburger Straße               Gemarkung:  Pastow          Flur: 2  Flurstück: 223/2

            (ggü. 1. Einfahrt

            Wendenstr.)

 

4. Ort: Mecklenburger Straße               Gemarkung:  Pastow          Flur: 2  Flurstück: 223/2

            (ggü. 2. Einfahrt

            Wendenstr.)

 

5. Ort: Neuendorfer Weg                      Gemarkung:  Neuendorf     Flur: 1  Flurstück: 185/2

           (Am Handelspark)                                                                                              203/2

 

Die genauen Aufstellplätze werden von der Gemeinde im Einvernehmen mit der Firma KLIMM festgelegt. Nachträgliche Änderungen der Standorte sind mit der Gemeinde abzustimmen.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.07.2023 den Abschluss eines Vertrages über die Gestattung des Betreibens von 5 Firmenhinweisanlagen auf folgenden Grundstücken der Gemeinde Broderstorf: Gemarkung Pastow, Fl. 2, Flurstück 223/2 (insges. 4 Stück) und Gemarkung Neuendorf, Fl. 1, Flurstück 185/2 und 203/2 (1 Stück) mit der Firma KLIMM GmbH & Co. KG, Uhlandstraße 20, 74177 Bad Friedrichshall.

Der Vertrag soll unbefristet gelten.

Das Liegenschaftsamt des Amtes Carbäk wird bevollmächtigt, den Vertrag zu fertigen.

Die Bürgermeisterin und ihr 1. Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. 

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Finanz. Auswirkung

Die Gemeinde erhält 30 % der Nettomieteinnahmen, die die Firma KLIMM GmbH & Co. KG durch die Vermietung der Werbeflächen erzielt. 

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Anlagen

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