Beschlussvorlage - BV/HPA/209/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der Beschlussvorlage (BV/HRA/099/2015) wurde ein öffentlich- rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Broderstorf und dem Bürger- und Kulturverein Broderstorf e.V. zur Übernahme der Kinder- und Jugendbetreuung im Jugendclub Moorweg 3 angestrebt. Dieser Vertrag wurde am 23.12.2015 geschlossen und trat am 01.01.2016 in Kraft (siehe Anlagen).

 

Der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport schlägt vor, dass der bestehende Vertrag zum 31.12.2023 aufgelöst wird und die Aufgaben zum 01.01.2024 wieder an die Gemeinde Broderstorf übertragen werden. Die Kinder- und Jugendbetreuung in der Gemeinde Broderstorf soll so verbessert und erweitert werden. 
Daraus resultiert die Erstellung eines Stellenplanes für die Gemeinde Broderstorf zum 01.01.2024.

 

Im Rahmen der Ausgestaltung der Stelle sind zwei Alternativen möglich:
 

1) Bei einer Einstellung auf Basis der Geringfügigkeit mit monatlich 520,00 Euro (jährlich 6.240,00 Euro) würde die wöchentliche Arbeitszeit unter Berücksichtigung eines voraussichtlichen Mindestlohns von 12,41 EUR ab 01.01.2024 bei ca. 9 Stunden liegen. Bei einer weiteren Anhebung des Mindestlohns, reduziert sich die wöchentliche Arbeitszeit entsprechend.


2) Bei einer Einstellung in der Entgeltgruppe 1 Stufe 2 mit einer Arbeitszeit von 15 Wochenstunden würden sich Gesamtausgaben (Entgelt/ Arbeitgeberanteile) in Höhe von 14.350 Euro jährlich ergeben.

Die Ausgaben müssen unter dem Produkt 36600 mit den dazugehörigen Konten im Haushaltsplan 2024 eingearbeitet werden.

 

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt: keine

 

 

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Beschlussvorschlag

 Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt auf ihrer Sitzung am 05.07.2023, die Kündigung des öffentlich- rechtlichen Vertragesvom 23.12.2015 zur Übernahme der Kinder- und Jugendbetreuung im Jugendclub Moorweg 3 zum 31.12.2023.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt auf ihrer Sitzung am 05.07.2023 die Einstellung eines Betreuers m/w/d ab 01.01.2024 auf Basis der Geringfügigkeit bis maximal 520 Euro mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit ca. 9 Stunden . Die wöchentliche Arbeitszeit reduziert sich bei einer weiteren Steigerung des Mindestlohnes.

 O D E R

Beschlussvorschlag 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt auf ihrer Sitzung am 05.07.2023 die Einstellung eines Betreuers m/w/d ab 01.01.2024  in der EG 1 Stufe 2 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden.

 

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich laut Beschlussvorschlag 2 jährlich auf 6.240 Euro. 

Bei dem Beschlussvorschlag 3 würde eine finanzielle Belastung in Höhe von ca. 14.350 Euro entfallen. 

Die Kosten in der jeweiligen Höhe werden in den Haushaltsplan 2024 nach Beschlussfassung im Produkt 36600 mit den dazugehörigen Konten eingestellt.

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Anlagen

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