Beschlussvorlage - BV/AVK/224/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzieller Zuschuss für 2 Tagesmütter der Gemeinde Broderstorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Anika Leschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport Broderstorf
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Vorberatung
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13.09.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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04.10.2023
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Sachverhalt
Am 18.07.2023 ging im Amt Carbäk ein Antrag auf finanzielle Zuwendung, der beiden Tagesmütter Frau Diana Tetzlaff und Frau Roswitha Wegner - beide wohnhaft in der Gemeinde Broderstorf, ein.
Seit 2000 fördern die beiden Tagesmütter Kinder im Alter von 0-3 Jahren.
Im Antrag wird dargelegt, dass in dieser Altersgruppe hohe Anforderungen an das Mobiliar und Spielzeug gestellt werden. Dabei darf die Sicherheit der Kleinkinder keinesfalls vernachlässigt werden.
Weiter wird in dem Antrag ausgeführt, dass auf Grund des Alters der Kinder regelmäßig Spielzeug kaputtgeht und aussortiert werden muss. Dies betrifft auch die Spielsachen im Außenbereich (Witterungseinfluss).
Des Weiteren stehen eine Menge Neuanschaffungen an - u.a. ein Bobby Car mit Hänger, Kinderbetten und Matratzen zum Mittagschlaf, Legosteine.
Um den Kindern weiterhin eine gute, abwechslungsreiche und sichere Betreuung ermöglichen zu können, wird mit dem Antrag ein finanzieller Zuschuss in Höhe von 1500,00 EUR je Tagesmutter beantragt.
Über die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist durch die Antragstellerinnen ein Verwendungsnachweis zu erbringen. Wenn die Zuschüsse nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden, ist der entsprechende Bescheid rechtsunwirksam und wird widerrufen. Ein bereits gezahlter Zuschuss ist zurückzuerstatten
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
keine
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in Ihrer Sitzung am 04.10.2023 den beiden Tagesmüttern im Haushaltsjahr 2024 einen finanziellen Zuschuss in Höhe von ________ EUR zu zahlen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
