Beschlussvorlage - BV/LVB/022/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In einem Wegenutzungsvertrag Strom wird zwischen Gemeinde und Energieversorger die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom im Gemeindegebiet dienen, geregelt.

Der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der E.DIS läuft noch bis 12.12.2024. Der für die damalige Gemeinde Steinfeld abgeschlossene Vertrag hatte ursprünglich eine Laufzeit bis 31.12.2032, wurde aber aufgrund des GV-Beschlusses vom 01.12.2021 im Einvernehmen mit der E.DIS Netz GmbH an die Laufzeit des Vertrages für die ursprüngliche Gemeinde Broderstorf angepasst.

Aufgrund der sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ergebenden Fristen wurde das Vertragsende fristgerecht am 21.11.2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Dadurch hatten Energieversorger drei Monate Zeit, ihr Interesse an einem Abschluss zu bekunden.

Innerhalb der Frist erfolgte lediglich die Interessenbekundung des bisherigen Vertragspartners E.DIS.

Daher kann ohne weiteres Vergabeverfahren ein entsprechender Vertrag für die Zeit ab 13.12.2024 abgeschlossen werden.

Die E.DIS Netz GmbH hat einen Vertragsentwurf, der mit dem Städte- und Gemeindetag M-V abgestimmt ist und dem Mustervertrag entspricht, vorgelegt.

Danach erhält die Gemeinde die im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen höchstzulässige Konzessionsabgabe als Entgelt für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege. Außerdem gewährt die E.DIS der Gemeinde einen Kommunalrabatt in Form eines Preisnachlasses von 10% auf den gemeindlichen Eigenverbrauch. Die Laufzeit des neuen Vertrags beträgt 20 Jahre (maximal zulässige Dauer).

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Die Gemeinde gestattet für die Dauer der Laufzeit die Verlegung und den Betrieb von ober- und unterirdischen Stromverteilungsanlagen auf ihren öffentlichen Verkehrswegen (Straßen, Brücken, Wegen, Plätze etc.)

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.09.2023 die Zustimmung zu dem vorliegenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit elektrischer Energie mit  der E.DIS Netz GmbH, Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/Spree. Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, die Verträge zu unterzeichnen.

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Finanz. Auswirkung

Die Konzessionsabgabe wird als Ertrag auf dem Produktkonto 5400.46250 verbucht. Für das Jahr 2022 wurde ein Betrag von 95.413,65 EUR überwiesen.

 

Der Kommunalrabatt wird im Rahmen der lfd. Rechnungsstellungen berücksichtigt. Für das Jahr 2022 betrug dieser 3.918,86 EUR.

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