Beschlussvorlage - BV/BAU/277/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Spielplätze in Ikendorf (gegenüber Am Dorfteich 20a) und in der Roßkastanienstraße (neben Roßkastanienstraße 6) sollen nach Hinweisen aus dem Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde Broderstorf mit neuen bzw. zusätzlichen Spielgeräten ausgestattet werden.

Zur Beratung über die Erneuerung der Spielplätze wurde auch ein Spielplatzerrichter eingeladen und 2 Varianten erarbeitet, die der Anlage beigefügt sind.

 

Spielplatz, Ikendorf

Auf dem Spielplatz in Ikendorf stehen derzeit eine Doppelschaukel und ein Sandkasten. Neue Spielgeräte sollen aufgestellt werden, um den Spielplatz attraktiver zu gestalten. Die vorhandene Schaukel soll ersetzt und ein Kletterspielgerät soll das Spielangebot erhöhen. Es liegen dem Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport 2 Varianten vor.

Die Variante 1 schlägt eine Doppelschaukel (Nutzung ab 2 Jahre) und ein Kletterspielgerät (Nutzung ab 5 Jahre) vor. In Variante 2 wird ebenfalls eine Doppelschaukel (Nutzung ab 2 Jahre) und ein Kletterspielgerät (Nutzung ab 3 Jahre) vorgeschlagen.

Die Gemeindevertretung soll mitteilen, welche Variante favorisiert wird.

 

Der Spielplatz grenzt unmittelbar an die benachbarte Weide, auf der Kühe stehen. In den letzten Jahresinspektionen des Spielplatzes wurde bemängelt, dass der strombetriebene Weidezaun frei zugänglich ist seitens des Spielplatzes und eine Gefahr für die Kinder darstellt. Mithilfe eines Stabgitterzaunes kann die Trennung zwischen Weidezaun und Spielplatz erfolgen. Der vorhandene Holz-Zaun zur Straße ist marode und muss ersetzt werden. Insgesamt soll der Spielplatz dreiseitig eingezäunt werden. Die westliche Seite des Spielplatzes grenzt bereits an einen Zaun des Nachbargrundstückes. Die geplante Zaunanlage ist dann 55 m lang. Die Errichtung des Zaunes soll kurzfristig durch den Bauhof erfolgen.

 

Spielplatz Roßkastanienstraße in Neu Broderstorf

Auf dem Spielplatz in der Roßkastanienstraße befinden sich derzeit 1 Kletterspielgerät und eine Sitzbank mit Tisch. Hier wird vorgeschlagen, ein zusätzliches Spielgerät aufzustellen.

Es liegen 2 Varianten vor. Die Variante 1 schlägt eine Drehwippe (Nutzung ab 6 Jahre) und die Variante 2 eine Stehwippe (Nutzung ab 4 Jahre) vor. Die Gemeindevertretung soll mitteilen, welche Variante favorisiert wird.

Der Spielplatz verfügt über keine Schaukel, die bei den Kindern immer beliebt ist. Nach Prüfung der Platzverhältnisse kann noch eine Doppelschaukel (Nutzung ab 2 Jahre) errichtet werden. Es wird vorgeschlagen auch eine Doppelschaukel aufzustellen. Die Kosten betragen ca. 2.900,00 Euro.

 

Die Ausschreibung der Lieferung und Montage der Spielgeräte muss gem. den Vergabevorschriften produktneutral erfolgen. Daher können die dargestellten Geräte nur als beispielhaft betrachtet werden.

Die Gemeindevertretung soll entscheiden ob auf den Spielplätzen in Ikendorf und in der Roßkastanienstraße neue Spielgeräte aufgestellt werden sollen.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Der Spielplatz in Ikendorf befindet sich auf dem Flurstück 203, Flur 1, Gemarkung Ikendorf und ist von der Gemeinde Broderstorf gepachtet. In dem Pachtvertrag ist die Einfriedung sowie die Erneuerung und Neuaufstellung von Spielgeräten vereinbart.

Der Spielplatz in der Roßkastanienstraße befindet sich auf dem Flurstück 112/43, Flur 1, Gemarkung Neu Broderstorf, welches sich in Privateigentum befindet. Eine Übertragung des Eigentums an die Gemeinde nach der Erschließung ist nicht erfolgt. Lediglich wurde mit Abschluss des Übergabevertrages eine Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht) zugunsten der Gemeinde Broderstorf eingetragen. Nachträgliche Bemühungen seitens des Amtes Carbäk zur Eigentumsübertragung an die Gemeinde waren nicht erfolgreich.

Diese Maßnahme ist Anlass, um erneut mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen, um die Nutzung bzw. die Übertragung des Flurstückes zu regeln.

Im B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Broderstorf ist die Fläche als öffentlicher Spielplatz ausgewiesen.

Zurzeit wird der Spielplatz von der Gemeinde unterhalten und bewirtschaftet. Die bisherige Ausstattung wurde von der Gemeinde angeschafft. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Gemeinde weiterhin die Verantwortung für den Spielplatz tragen wird und eine Investition rechtfertigt.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in Ihrer Sitzung am 04.10.2023 die Aufstellung von neuen Spielgeräten auf den Spielplätzen in Ikendorf und in der Roßkastanienstraße in Neu Broderstorf.

Auf dem Spielplatz in Ikendorf sollen Spielgeräte in Anlehnung an die Variante ______ und auf dem Spielplatz in der Roßkastanienstraße sollen ein Spielgerät in Anlehnung an die Variante _______ und eine Doppelschaukel aufgestellt werden.

Der Spielplatz in Ikendorf soll eingefriedet werden.

 

Die Leistungen zur Aufstellung der Spielgeräte sollen mittels Freihändiger Vergabe ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden. Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Für die Kostenschätzung werden die Varianten mit den höheren Kosten angesetzt.

Die Kostenschätzung stellt sich wie folgt dar:

 

Spielgeräte Spielplatz Ikendorf 30.000,00 Euro

Spielgeräte Spielplatz Roßkastanienstraße 10.200,00 Euro

Zaunanlage Spielplatz Ikendorf 3.500,00 Euro

Sicherheit                                4.300,00 Euro

 

Gesamtkosten Maßnahme 48.000,00 Euro

 

Im Haushalt 2023 stehen für die Investition Multifunktionssportanlage / Skateranlage mit der Investitionsnummer 3660023001.1 insgesamt 50.000,00 Euro zur Verfügung, die in diesem Jahr nicht mehr verwendet werden. Diese Mittel können für die vorgeschlagene Maßnahme verwendet werden und die Finanzierung sichern.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...