Beschlussvorlage - BV/Käm/328/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Gemäß § 45, 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Haushaltssatzung 2018/2019 und der dazugehörige Haushaltsplan 2018/2019 des Amtes Carbäk erarbeitet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 30.11.2017 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2018/2019 und den dazugehörigen Haushaltsplan 2018/2019.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 30.11.2017 als wesentliche Produkte für die Haushaltsjahre 2018/2019:

 

11403 (Bauhof)

21100 (Schule)

36500 (Tageseinrichtungen für Kinder).

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis 1:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

Abstimmungsergebnis 2:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Ergebnishaushalt 2018 weist einen Jahresüberschuss von 146.400 EUR aus.

Der Ergebnishaushalt 2019 weist einen Jahresüberschuss von 69.800 EUR aus.

Somit sind der Ergebnishaushalt 2018 und der Ergebnishaushalt 2019 gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik ausgeglichen.

 

Der Finanzhaushalt 2018 weist eine Veränderung der liquiden Mittel 0 EUR aus.

Der Finanzhaushalt 2019 weist eine Veränderung der liquiden Mittel +23.300 EUR aus.

 

Der Finanzhaushalt 2018 ist gem. § 16 Abs. 1 Nr.2 GemHVO-Doppik ausgeglichen, da der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungenm gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 26 GemHVO-Doppik (unter Berücksichtigung des Vortrages aus Haushaltsvorjahren i.H.v. 2.200.825 EUR) i.H.v. 264.100 EUR ausreicht, um die Auszahlung der planmäßigen Tilgung i.H.v. 226.800 EUR zu decken.

 

Der Finanzhaushalt 2019 ist gem. § 16 Abs. 1 Nr.2 GemHVO-Doppik ausgeglichen, da der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungenm gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 26 GemHVO-Doppik (unter Berücksichtigung des Vortrages aus Haushaltsvorjahren i.H.v. 2.238.125 EUR) i.H.v. 217.500 EUR ausreicht, um die Auszahlung der planmäßigen Tilgung i.H.v. 265.800 EUR zu decken.

 

 

Das Amt muss die wesentlichen Produkte für das Haushaltsjahr 2018/2019 festlegen.

 

Da keine neue Darlehensaufnahme erfolgt, ist der Amtshaushalt 2018/2019 genehmigungsfrei.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

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Anlagen

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