BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HBA/223/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Am 30.06.2016 trat das Gemeinde-Leitbildgesetz in M-V in Kraft. Im dortigen § 2 ist festgelegt, dass amtsangehörige Gemeinden anhand des Leitbildes lt. Anlage zu diesem Gesetz (sh. Anlage 1) eine Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit vorzunehmen haben. Die Selbsteinschätzung gilt als wichtige Angelegenheit im Sinne von § 22 Abs. 2 KV M-V und kann insofern nicht übertragen werden.
 

Die vorliegende Handreichung (sh. Anlage 2) stellt eine Hilfestellung für die Vornahme und Bewertung der nach §§ 2 und 3 des Gemeinde-Leitbildgesetzes vorzunehmenden Selbsteinschätzung aller amtsfreien und amtsangehörigen Gemeinden dar. Dort wurden die maximal erreichbaren Punkte, eine entsprechende Punkteabstufung sowie eine Erläuterung zu den einzelnen Kriterien des Leitbildes festgelegt.

 

Durch den Bürgermeister wurden bereits Punktevorschläge unterbreitet, die teilweise durch Punktevorschläge der Amtsverwaltung ergänzt wurden (sh. handschriftliche Eintragungen).

Die Gemeindevertretung sollte die einzelnen Kriterien und die vorgeschlagenen Punkte beraten und bestätigen bzw. ändern.

 

Bei einer Gesamtpunktzahl über 50 kann grundsätzlich von einer Zukunftshigkeit der Gemeinde ausgegangen werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2017 die gemeindliche Selbsteinschätzung entsprechend Gemeinde-Leitbildgesetz gemäß vorliegendem Entwurf mit 79 Punkten („zukunftsfähig“).

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

-

 

 

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Anlagen

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