BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/Käm/338/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Gemäß § 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Haushaltssatzung 2018/2019 und der dazugehörige Haushaltsplan 2018/2019 der Gemeinde Poppendorf erarbeitet.

Folgende Änderungen wurden nach der Finanzausschusssitzung am 13.12.2017 noch eingearbeitet:

  1. 62600.4750000 Sonderausschüttüng wurde erhöht auf 123.800
  2. 57300.5629000 Vertrag ASB Betreiber DGH Poppendorf 24.000 €

Der Ergebnishaushalt weist im Planjahr 2018 ein Jahresergebnis in Höhe von -1.882.000 aus. Durch einen positiven Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr in Höhe von 4.284.107 € ergibt sich ein endgültiges Ergebnis in Höhe von 2.402.107 €, welches auf das Haushaltsfolgejahr übertragen wird.

Der Ergebnishaushalt weist im Planjahr 2019 ein Jahresergebnis in Höhe von 452.800 € aus. Durch einen positiven Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr in he von 2.402.107 € ergibt sich ein endgültiges Ergebnis in Höhe von 2.854.907 €, welches auf das Haushaltsfolgejahr übertragen wird.

Der Ergebnishaushalt ist in der Planung gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1GemHVO-Doppik ausgeglichen.

Der Finanzhaushalt weist im Planjahr 2018 insgesamt eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 2.965.700 €, im Planjahr 2019 insgesamt eine Zunahme der liquiden Mittel in Höhe von 421.200 € aus.

Der Finanzhaushalt ist in der Planung 2018 gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik ausgeglichen, da die Summe des jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen in Höhe von -1.652.300 und des Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen des Haushaltsvorjahres 13.907.035 € nicht negativ sind (12.254.735). Der Finanzhaushalt ist in der Planung 2019 gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik ausgeglichen, da die Summe des jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen in Höhe von 513.700 € und des Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen des Haushaltsvorjahres 12.254.735 € nicht negativ sind (12.768.435).

Der Ergebnis- und Finanzhaushalt der Gemeinde sind ausgeglichen und enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Des Weiteren muss die Gemeinde Poppendorf die wesentlichen Produkte für die Haushaltsjahre 2018 / 2019 festlegen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 22.01.2018 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazugehörenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018/2019.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 22.01.2018 als wesentliche Produkte für das Haushaltsjahr 2018/2019:

 

28100 (Heimat- und Kulturpflege)

54100 (Gemeindestraßen)

61100 (Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Allgemeine Umlagen)

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

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Anlagen

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