BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/Käm/338/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2018 / 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- HuF/SG Haushalt
- Bearbeiter:
- Simone Michalkowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Poppendorf
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Vorberatung
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13.11.2017
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Erledigt
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Finanzausschuss Poppendorf
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Vorberatung
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13.12.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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22.01.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gemäß § 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Haushaltssatzung 2018/2019 und der dazugehörige Haushaltsplan 2018/2019 der Gemeinde Poppendorf erarbeitet.
Folgende Änderungen wurden nach der Finanzausschusssitzung am 13.12.2017 noch eingearbeitet:
- 62600.4750000 Sonderausschüttüng wurde erhöht auf 123.800 €
- 57300.5629000 Vertrag ASB Betreiber DGH Poppendorf 24.000 €
Der Ergebnishaushalt weist im Planjahr 2018 ein Jahresergebnis in Höhe von -1.882.000 € aus. Durch einen positiven Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr in Höhe von 4.284.107 € ergibt sich ein endgültiges Ergebnis in Höhe von 2.402.107 €, welches auf das Haushaltsfolgejahr übertragen wird.
Der Ergebnishaushalt weist im Planjahr 2019 ein Jahresergebnis in Höhe von 452.800 € aus. Durch einen positiven Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr in Höhe von 2.402.107 € ergibt sich ein endgültiges Ergebnis in Höhe von 2.854.907 €, welches auf das Haushaltsfolgejahr übertragen wird.
Der Ergebnishaushalt ist in der Planung gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1GemHVO-Doppik ausgeglichen.
Der Finanzhaushalt weist im Planjahr 2018 insgesamt eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 2.965.700 €, im Planjahr 2019 insgesamt eine Zunahme der liquiden Mittel in Höhe von 421.200 € aus.
Der Finanzhaushalt ist in der Planung 2018 gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik ausgeglichen, da die Summe des jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen in Höhe von -1.652.300 € und des Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen des Haushaltsvorjahres 13.907.035 € nicht negativ sind (12.254.735 €). Der Finanzhaushalt ist in der Planung 2019 gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik ausgeglichen, da die Summe des jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen in Höhe von 513.700 € und des Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen des Haushaltsvorjahres 12.254.735 € nicht negativ sind (12.768.435 €).
Der Ergebnis- und Finanzhaushalt der Gemeinde sind ausgeglichen und enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Des Weiteren muss die Gemeinde Poppendorf die wesentlichen Produkte für die Haushaltsjahre 2018 / 2019 festlegen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 22.01.2018 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazugehörenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018/2019.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 22.01.2018 als wesentliche Produkte für das Haushaltsjahr 2018/2019:
28100 (Heimat- und Kulturpflege)
54100 (Gemeindestraßen)
61100 (Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Allgemeine Umlagen)
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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274,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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83,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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83,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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105,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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333,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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66,7 kB
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7
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(wie Dokument)
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131,3 kB
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