BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/Käm/341/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Gemäß § 45, 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Haushaltssatzung 2018/2019 und der dazugehörige Haushaltsplan 2018/2019 der Gemeinde Roggentin erarbeitet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2017 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2018/2019 und den dazugehörigen Haushaltsplan 2018/2019.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2017 als wesentliche Produkte für das Haushaltsjahr 2018/2019:

 

54100 (Gemeindestraßen)

55100 (Öffentliches Grün).

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Ergebnishaushalt weist in 2018 einen Jahresüberschuss von 2.500 EUR und einen Jahresfehlbetrag in 2019 von -110.100 EUR aus.

 

Der Ergebisvortrag von  2018 aus den Haushaltsvorjahren beträgt 2.044.414 EUR und wird zusammen mit dem voraussichtlichen Jahresüberschuss von 2.500 EUR auf das Haushaltsfolgejahr vorgetragen.

Der Ergebnishaushalt 2019 weißt nach der Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage in Höhe von 466.800 EUR einen Fehlbetrag von -110.100 EUR auf. Durch einen positiven Ergebnisvortrag aus den Haushaltsvorjahren in Höhe von 2.046.914 EUR ergibt sich ein endgültiges Ergebnis von 1.936.814 EUR, welches auf das Haushaltsfolgejahr vorgetragen wird.

Der Ergebnishaushalt ist in der Planung gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 GemHVO-Doppik ausgeglichen.

 

Der Finanzhaushalt weist im Planjahr 2018 insgesamt eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von  

-1.663.300 EUR, in Planjahr 2019 insgesamt eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von -471.700 EUR aus.

Der Finanzhaushalt ist in der Planung gem. § 16 Abs. 1 S. 2 GemHVO-Doppik 2018 ausgeglichen, da die Summe des jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe -390.800 EUR und des Saldos des laufenden Ein- und Auszahlungen des Haushaltsvorjahres nicht negativ sind (3.444.118 EUR).

Der Finanzhaushalt ist in der Planung gem. § 16 Abs. 1 S. 2 GemHVO-Doppik 2019 ausgeglichen, da die Summe des jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe -396.700 EUR und des Saldos des laufenden Ein- und Auszahlungen des Haushaltsvorjahres nicht negativ sind (3.047.418 EUR).

 

Der Ergebnis- und Finanzhaushalt der Gemeinde sind im Planjahr sowie im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Der Stellenplan der Gemeinde ist somit nicht genehmigungspflichtig gem. § 55 KV M-V.

 

Des Weiteren muss die Gemeinde die wesentlichen Produkte für das Haushaltsjahr 2018/2019 festlegen.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

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