BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/711/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Im Rahmen der jährlichen Wartung der Photovoltaikanlage auf der Kita in Poppendorf wurden im Juli 2017 durch die Wartungsfirma NOVATECC GbR einige Mängel festgestellt. Im Einzelnen:

 

  1. Wechselrichter defekt (Mangel bereits behoben).
  2. An der rechten Seite der Module wurden 4 Endklammern montiert, die eigentlich Mittelklemmen sein sollten (Mangel bereits behoben).
  3. Die Solarmodule wurden seinerzeit ohne Abstände montiert. Langfristig ist eine richtige Montage der Module notwendig, um Zellrisse durch eine etwaige Ausdehnung im Sommer zu verhindern.
  4. Großanzeige kaum noch lesbar.

 

Mit Beschluss vom 04.09.2017 der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf wurde der Erteilung des Auftrags zum Tausch des defekten Wechselrichters (Mangel Nr. 1) der Photovoltaikanlage auf der Kita Poppendorf zugestimmt. Der defekte Wechselrichter musste kurzfristig getauscht werden, um zum einen ggf. weiteren Schäden entgegenzuwirken und zum anderen verloren gegangene Erträge der Gemeinde durch den verringerten bzw. ganz ausgefallenen Stromertrag zu vermeiden.

Die fehlerhaft angebrachten Endklammern (Mangel Nr. 2) wurden durch die Wartungsfirma, im Rahmen des Wartungsvertrages, bereits kurzfristig durch Mittelklammern ersetzt, um die Sicherheit der Anlage wiederherzustellen.

 

Finanzielle Mittel wurden für etwaige Reparaturen der Photovoltaikanlage im Haushaltsjahr 2016/2017 nicht eingeplant. Die Mängel Nr. 3 und 4 (Neumontage der Solarmodule sowie die Beschaffung einer neuen Großanzeige) sollen in diesem Jahr behoben werden.

 

Die Gemeindevertretung wird um Zustimmung zur Ausschreibung und Vergabe des Auftrags an den wirtschaftlich günstigsten Bieter gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 22.01.2018 die Behebung der in der letzten Wartung festgestellten Mängel (Richtige Montage der Solarmodule sowie eine neue Großanzeige).

Der Zuschlag soll an das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Mittel stehen im TH 2 auf dem Produktkonto 57100.523600 in Höhe von 2.600, 00 EUR zur Verfügung.

Gemäß Herrn Klesse von der Firma NOVATECC GbR belaufen sich die Kosten für eine neue Großanzeige auf ca. 800 EUR.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine.

 

 

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Anlagen

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