BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/AVK/124/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Stefanie Luxenburger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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12.03.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 i der Hauptsatzung der Gemeinde Poppendorf
- bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister
- ab 100,00 € die Gemeindevertretung.
Folgende Spende ist am 20.02.2018 für die Gemeinde Poppendorf eingegangen:
- Yara GmbH & Co. KG Yara Finan 1.000,00 €für die Förderung des Brandschutzes
Zweigniederlassung Yara Rostockder Jugend FFw Poppendorf
Hanninghof 35, 48249 Dülmen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.03.2018 die Annahme der unter Nr. 1 aufgeführten Spende im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V von
- Yara GmbH & Co. KG Yara Finan 1.000,00 €für die Förderung des Brandschutzes
Zweigniederlassung Yara Rostockder Jugend FFw Poppendorf
Hanninghof 35, 48249 Dülmen
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeitig wird die Spende auf dem Verwahrkonto 12600.379910 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf wird diese zur Verwendung auf das Produktkonto 12600.462900 (sonstige laufende Erträge) umgebucht.
Nicht zweckgebundene und nicht verbrauchte Spenden werden ins nächste Jahr vorgetragen
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
- keine