BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/766/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Im Zuge der Erschließung des B-Plans Nr. 17 ist es erforderlich, für eine Erschließungsstraße einen Straßennamen zu vergeben.

Die Erschließungsstraße befindet sich in der Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstücke 197/5, 197/6 und 196/3.

 

Herr Harald Peithmann beantragt, im B-Plan Nr. 17 in Neu Roggentin einer Privatstraße den Namen des größten Investors, Jonas Holtz, zu verleihen (Jonas-Holtz-Straße). Dieser Investor würde dann auch die erforderlichen Kosten tragen.

 

Die Benennung von Straßen hat zusammen mit der Grundstücksnummerierung die Funktion, im Verkehr der Bürger untereinander sowie zwischen Bürgern und Behörden das Auffinden von Wohngebäuden, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Amtsgebäuden zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der § 2 Abs. 1 und 2 und § 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 126 Baugesetzbuch (BauGB), des § 51 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) und der Satzung der Gemeinde Broderstorf über die Benennung von Straßen und die Gestaltung, Festsetzung, Instandhaltung und Anbringung von Straßennamenschildern und Hausnummern, jeweils in der derzeit gültigen Fassung.

 

Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Broderstorf über die Benennung von Straßen und die Gestaltung, Festsetzung, Instandhaltung und Anbringung von Straßennamenschildern und Hausnummern trifft die Gemeindevertretung die Entscheidung zur Vergabe von Straßennamen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2018 die Vergabe des folgenden Straßennamens für eine Erschließungsstraße in der Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstücke 197/5, 197/6 und 196/4 im Industriegebiet des Bebauungsplans Nr. 17 in Neu Roggentin:

 

 

 

Die Vergabe des Straßennamnes ist orstüblich bekannt zu machen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu informieren.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, eine entsprechende Allgemeinverfügung zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Die Erschließungsstraße ist eine Privatstraße. Für die Beschilderung ist der Eigentümer zuständig.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine.

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Anlagen

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