BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/782/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Fa. Richter Baustoffe GmbH, Ahornring 2, 18184 Roggentin beabsichtigt den Firmenstandort zu erweitern. Die Erweiterung beinhaltet den Anbau einer neuen Halle, die Fahrbahn und Parkflächen sowie eine Lagerfläche.

 

Die neu geplante Halle liegt zum Teil außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen und ist in dieser Form baurechtlich nicht zulässig.

 

Die für einen Zukauf vorgesehenen Flächen liegen außerhalb des Baugebietes, aber innerhalb der festgesetzten naturbelassenen Grünfläche, die gleichzeitg als Ausgleichsfläche dient.

Die beabsichtigte Nutzung als Lagerfläche, Stellplatzfläche und Fahrbahn widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Roggentin.

 

Um die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Bauvorhabens zu schaffen, ist eine Änderung des Bebauungsplans mit folgendem Inhalt erforderlich:

 

  1. Erweiterung der Baugrenze in Richtung Osten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Bebauung dann näher an die 110 kV Freileitung heranrückt. Hier ist in jedem Fall eine Abstimmung mit den Versorgungsträgern notwendig. Nur bei Zustimmung der Versorgungsträger ist eine Erweiterung der Baugrenze möglich.
  2. Änderung eines 13 m breiten Streifens der naturbelassenen Ausgleichsfläche in eine Gewerbegebietsfläche. Die Ausgleichsfläche von ca. 2371 muss dann an anderer Stelle erbracht werden.

     

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 23.4.2018, grundsätzlich dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 der Gemeinde Roggentin unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass die Träger öffentlicher Belange der Änderung zustimmen und die Kostenübernahme über einen städtebaulichen Vertrag durch den Investor gesichert ist.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Aufgrund der Kostenübernahme im Rahmen des städtebaulichen Vertrages.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Verkauf einer Teilfläche von ca. 2.371 m² und Bereitstellung einer Ausgleichsfläche.

 

 

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Anlagen

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