BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/787/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in der Sitzung am 07.05.2018, die Innenbereichssatzung von Poppendorf zu ändern, sobald finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Die Innenbereichssatzung Poppendorf soll im vereinfachten Verfahren zukünftig (Doppelhaushalt 2020/2021) so geändert werden, dass Teile der bisher als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzten Flächen als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Hausgarten“ festgesetzt werden und die Grenzen des denkmalgeschützten Parks dargestellt werden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Anlagen

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