BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/787/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Innenbereichssatzung Poppendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Hanna Paret
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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07.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeinde Poppendorf beabsichtigt eine Änderung ihrer Innenbereichssatzung für Poppendorf dahingehend, dass private Teile der bisher als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzen Flächen nun als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Hausgarten“ festgesetzt werden sollen. Die betroffenen Teile liegen außerhalb des denkmalgeschützten Teils der Parkanlage. Eine Bebauung mit Nebengebäuden und Ähnlichem soll dort nicht möglich sein.
In der Sitzung der Gemeindevertretung Poppendorf am 12.03.2018 würde über diese Thematik bereits beraten. Die grobe Schätzung von 15.000 EUR, die TÜV NORD angegeben hatte, wurde als zu hoch empfunden. So sollte durch das Amt noch einmal geprüft werden, ob man die Änderung der Innenbereichssatzung auch in einfacher Art (etwa durch eine Anlage zur Satzung mit Zeichnung) umsetzen kann.
Die Umsetzung der Änderung in einfacher Art empfiehlt TÜV NORD nicht, da die Handhabung einer Innenbereichssatzung mit zusätzlicher Anlage in der Praxis kompliziert werden könnte. Die Kostenschätzung von TÜV NORD beläuft sich auf insgesamt 13.570, 82 EUR. Bei einer Änderung der Innenbereichssatzung durch eine zusätzliche Anlage muss das normale Bauleitplanverfahren (Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange sowie die Auslegung) durchgeführt werden. Auch erkennt die Untere Naturschutzbehörde hier einen Eingriff in Natur und Landschaft, der entsprechend zu bilanzieren ist (intensivere Nutzung, Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild usw.). Dies müsste ggf. noch einmal genauer abgestimmt werden. Nach Einschätzung eines Landschaftsplaners wird auch ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erforderlich sein; zumindest muss beschrieben werden, dass es (hoffentlich) keine Auswirkungen gibt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in der Sitzung am 07.05.2018, die Innenbereichssatzung von Poppendorf zu ändern, sobald finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Die Innenbereichssatzung Poppendorf soll im vereinfachten Verfahren zukünftig (Doppelhaushalt 2020/2021) so geändert werden, dass Teile der bisher als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzten Flächen als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Hausgarten“ festgesetzt werden und die Grenzen des denkmalgeschützten Parks dargestellt werden.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für 2018/2019 ist im TH 2 auf dem Produktkonto 51100.5625500 (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen; Aufwand für die Erstellung von B-Plänen) kein Ansatz da. Es wurde eindeutig besprochen, dass es keine Bauleitplanungen in den nächsten zwei Jahren geben wird.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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589,6 kB
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