BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV//057/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Verzicht auf den Verkauf von Daten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marcel Kuhz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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07.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Der Hauptgeschäftsführer, Gerd Landsberg, des Städte- und Gemeindebundes schlägt den Verkauf von Daten durch die Kommunen an Unternehmen vor. Anonymisierte Daten sollen nicht mehr kostenlos zur Verfügung stehen, sondern an private Unternehmen verkauft werden. Als Beispiel wird eine Verkehrszählung angebracht. Diese wird aufgrund der Feinstaubbelastung in vielen deutschen Städten durchgeführt. Dadurch weiß man ziemlich genau, wie viele Autos zu welcher Zeit wo fahren. Diese Informationen wären z. B. für Tankstellen oder Schnellrestaurants interessant. Jedoch sollen die Unternehmen für den Erhalt der Daten zahlen und sie nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen. Schließlich werden die Daten für die Allgemeinheit auf Kosten der Bürger erhoben. Werden anonymisierte Daten jedoch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht, können sie für Forschungszwecke genutzt werden. Dies ist im Sinne der Open Data, d. h. die kostenfreie Abgabe von Daten der Bundesbehörden zur freien Verwendung an Private und Unternehmen. Dadurch wird z. B. die Entwicklung neuer Apps, die der Allgemeinheit zugutekommen, ermöglicht.
Der Bürgermeister Herr Wallis schlägt jedoch einen generellen Ausschluss vom Datenverkauf vor, da keine Notwendigkeit, aufgrund der finanziellen Situation von Gemeinden und Ämtern, besteht.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.05.2018, dass keine Daten von Bürgern der Gemeinde, unabhängig davon ob es anonymisierte oder persönliche Daten sind, an Unternehmen verkauft werden.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.