BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/770/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauhof- Standort / Willensbekundung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Roggentin
|
|
|
|
|
28.05.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt
Die Thematik „Entwicklung eines neuen „Bauhof-Standortes“ soll weiter vorangetrieben werden. Der Bauhof, der in den 90igern als Konstrukt der Gemeinden Broderstorf und Roggentin gegründet wurde, hat sich bis heute bewährt. Die Basis für den Bauhof war immer die Umsetzung des Solidarprinzips. Haushaltsrechtlich ist der Bauhof dem Amt zugeordnet und wird durch ein Umlageverfahren über die Gemeinden Broderstorf und Roggentin finanziert. Erforderliche Entscheidung zum Bauhof werden über den Bauhofausschuss geregelt, der sich aus Mitgliedern beider Gemeinden zusammensetzt.
Der Bauhofleiter mit seinen zurzeit fünf festen Mitarbeitern bewältigt ein umfangreiches Tätigkeitsfeld im öffentlichen Bereich der beiden Gemeinden Broderstorf und Rogentin. Seit über zwanzig Jahren befindet sich der Standort des Bauhofes in der Ortsmitte der Gemeinde Roggentin. Die örtlichen Gegebenheiten entsprechen jedoch schon seit sehr langer Zeit nicht mehr dem heutigen erforderlichen arbeitsschutzrechtlichen Standard. Ein neuer Standort für den Bauhof ist daher dringend notwendig. Die Umsetzung für einen neuen Bauhof-Standort ist noch offen. Im Haushalt des Amtes sind jedoch für einen neuen Standort bereits finanzielle Mittel eingestellt.
Voraussetzung für die weitere Entwicklung des Bauhofes, ist nach wie vor eine gemeinsame Haltung der beiden Gemeinden Broderstorf und Roggentin zum Bauhof. Die jeweiligen Gemeindevertretungen sollten daher eine Willensbekundung beschließen, dass der Bauhof in seiner jetzigen Form einen neuen Standort erhalten soll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
