BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/800/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung von Roggentin hatte vor vielen Jahren (12 Jahren?) einen Beschluss gefasst, im Mittel jede 2. Straßenlampe abzuschalten, um Stromkosten zu sparen. In einigen Straßen stehen die Lichtpunkte auch in sehr engem Abstand zueinander.

 

Im letzten Jahr und auch seit Beginn dieses Jahres gibt es immer wieder Anfragen und Bitten von Bürgern der Gemeinde, diese abgeschalteten Lampen wieder zuzuschalten, so aktuell im Schwalbenweg bei Nr. 2, im Tulpenweg bei Nr. 12, im Fasanenweg bei Nr. 3a.

 

Es kommt natürlich hin und wieder vor, das eine eingeschaltete Lampe defekt ist und wenn dann daneben eine abgeschaltete steht, ist ein langer Straßenabschnitt dunkel.

 

Im Laufe der Jahre ist die eine oder andere Lampe auch zugeschaltet worden, meistens, wenn gesundheitliche Gründe der Anwohner glaubwürdig vorgebracht wurden.

 

In jedem Fall sorgen diese abgeschalteten Lampen immer wieder für Ärger. Daher sollte der Ausschuss für Ordnung und Umwelt der Gemeinde Roggentin eine Begehung der Straßen bei Dunkelheit durchführen, um zu entscheiden, ob die bestehende Regelung immer noch aufrechterhalten werden soll bzw. welche Lampen zugeschaltet werden sollen.

 

Die Straßenlampen, die auf LED-Technik umgerüstet worden sind, sind alle in Betrieb. Hier gibt es keine Abschaltungen, diese würden sich auch nicht mit der Förderung vereinbaren lassen.

 

Grundsätzlich soll eine Straße gleichmäßig ausgeleuchtet sein und keine hellen und dunklen Stellen aufweisen.

 

r die Sicherheit der Bürger und auch für deren subjektives Sicherheitsempfinden (Schutz vor Einbruch usw.) wäre eine gut ausgeleuchtete Straße wichtig.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 28. Mai 2018, dass der Ausschuss für Ordnung und Umwelt der Gemeinde Roggentin die teilweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet durch Begehung prüfen und das Ergebnis zur nächsten Gemeindevertretersitzung vorstellen und der Gemeindevertretung eine Empfehlung geben soll.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Nicht unmittelbar, aber letztlich werden die Stromkosten etwas steigen. Die Summe lässt sich aktuell nicht beziffern.

Die Stromkosten für die Straßenbeleuchtung werden im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Roggentin auf dem Produktkonto 54100.5226000 gebucht.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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