BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV//059/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag von Fr. Weiß: Aufhebung des Beschlusses Nr. GV/04/14/2015 vom 22.06.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marcel Kuhz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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28.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Zum gefassten Beschluss Nr. 02/02/2018 vom 09.04.2018 legte die Leitende Verwaltungsbeamtin Widerspruch ein. Der Beschluss verstößt gegen geltendes Recht, da keine Dringlichkeit zur Erweiterung der Tagesordnung vorlag und damit auch keine Beschlussfassung möglich war. Auf Antrag von Frau Weiß vom 03.05.2018 soll erneut über den Beschluss GV/04/14/2015 vom 22.06.2015 entschieden werden.
Aus dem Antrag von Fr. Weiß:
Die Beschlussvorlage BV/BAU/864/2015 wurde am 22.06.2015 im nichtöffentlichen Teil beschlossen und der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht. Zum anderen sie als Tischvorlage behandelt, ohne das sich die Gemeindevertreter auf diesen Sachverhalt entsprechend vorbereiten konnten, denn die damals genannten Flurstücke (7/7; 9/2 und 9/6) umfassten mehr Flächen, als ursprünglich geplant. Die Gemeindevertreter sind davon ausgegangen, dass die genannten Flächen nur die Flächen ehemals Firma Wickel betreffen.
Zum anderen stellt der Beschluss nur eine Willensbekundung gegenüber dem damaligen Investor Scan Haus Marlow dar. Finanzielle Auswirkungen kamen nicht zum Tragen. Außerdem wurde am 06.11.2017 mit Vorlage BV/BAU/625/2017 und Beschluss Nr. 06/03/2017 ein Aufstellungsbeschluss für das betreffende Wohngebiet mehrheitlich abgelehnt, somit ist der Beschluss GV/04/14/2015 vom 22.06.2015 unwirksam.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 28.05.2018 die Aufhebung des Beschlusses Nr. GV/ 04/14/2015 vom 22.06.2015 mit folgendem Inhalt:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 22.06.2015, der Planung und Erschließung des Vorhabens Errichtung eines Wohngebietes in Roggentin „Am Wald“ der Scan Haus Marlow GmbH auf dem Grundstück in der Gemarkung Kösterbeck, Flur 1, Flurstücke 7/7, 9/2, 9/6 ohne finanzielle Beteiligung zuzustimmen.
Nähere Details (z. B. Anforderung der Straßenverhältnisse in Bezug auf die Müllabfuhr, u. a.) sind in einem Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Erschließungsträger abzustimmen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.“
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
