BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/786/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe eines Straßennamens in Broderstorf OT Neu Roggentin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Hanna Paret
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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06.06.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Im Zuge der Erschließung des B-Plans Nr. 17 ist es erforderlich, für eine Erschließungsstraße einen Straßennamen zu vergeben.
Die Erschließungsstraße befindet sich in der Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstücke 197/5, 197/6 und 196/3.
Es wurde beantragt, im B-Plan Nr. 17 in Neu Roggentin einer Privatstraße den Namen des größten Investors zu verleihen. In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf am 04.04.2018 wurde darüber bereits beraten. Die Beschlussvorlage wurde jedoch zurückgestellt, da die Gemeindevertretung gerne wissenswerte Informationen zur Person bzw. eine nachvollziehbare Begründung hätte, um abschließend über den Straßennamen zu entscheiden.
Der Investor äußerte nun den Wunsch, die Straße nicht nach sich selbst, sondern nach seinem Opa zu benennen (Walter-Holtz-Straße). Walter Holtz war ein Fischer in Born (Darß) und darüber hinaus in der Landwirtschaft tätig. Da er eine ehrwürdige Person und ein Vorbild sowie Förderer seines Enkels war, soll nun die Straße des zukünftigen Firmensitzes zu seinen Ehren nach ihm benannt werden. Die erforderlichen Kosten trägt der Investor.
Die Benennung von Straßen hat zusammen mit der Grundstücksnummerierung die Funktion, im Verkehr der Bürger untereinander sowie zwischen Bürgern und Behörden das Auffinden von Wohngebäuden, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Amtsgebäuden zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der § 2 Abs. 1 und 2 und § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 126 Baugesetzbuch (BauGB), des § 51 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) und der Satzung der Gemeinde Broderstorf über die Benennung von Straßen und die Gestaltung, Festsetzung, Instandhaltung und Anbringung von Straßennamenschildern und Hausnummern, jeweils in der derzeit gültigen Fassung.
Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Broderstorf über die Benennung von Straßen und die Gestaltung, Festsetzung, Instandhaltung und Anbringung von Straßennamenschildern und Hausnummern trifft die Gemeindevertretung die Entscheidung zur Vergabe von Straßennamen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2018 die Vergabe des folgenden Straßennamens für eine Erschließungsstraße in der Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstücke 197/5, 197/6 und 196/4 im Industriegebiet des Bebauungsplans Nr. 17 in Neu Roggentin:
Die Vergabe des Straßennamnes ist orstüblich bekannt zu machen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu informieren.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, eine entsprechende Allgemeinverfügung zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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48,6 kB
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616,6 kB
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