BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/804/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
FFw Broderstorf - Neubau Feuerlöschhydrant - Öftenhäven
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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06.06.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Im Rahmen einer notwendigen Löschwasserbereitstellung im Bereich Öftenhäven ist vorgesehen, einen neuen Feuerlöschhydranten der Kategorie Fb (d.h., aus dem System der öffentlichen Trinkwasserversorgung können maximal 48m³/h entnommen werden) in Öftenhäven neu zu bauen.
Diese Notwendigkeit ergibt sich auch aus dem Brandschutzgesetz M-V §2 Abs. 1 Punkt 4, wo eine ausreichende Löschwasserversorgung sicherzustellen ist (ist auch Bestandteil des Feuerwehrbedarfsplanes der Gemeinde Broderstorf).
Diesbezüglich wurde ein Angebot durch Eurawasser unterbreitet (rd.8.200,-€). Die Gemeinde hat einen „Vertrag über die Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ mit dem Warnow-Wasser- und Abwasserverband als Eigentümer und mit Eurawasser als Betreiber des Systems abgeschlossen. Der Verband ist danach verpflichtet, die Löschwasserentnahmestellen bereitzustellen.
Bei dem Neubau des Feuerlöschhydranten handelt es sich um eine Investition, die im Produkt Brandschutz – 12600.072500/785600 (Ausz. f. techn. Anlagen) Teilhaushalt 2 einzuordnen ist. Im HH-Plan 2018 der Gemeinde Broderstorf war dieser erforderliche Neubau nicht geplant, so dass diesbezüglich in Abstimmung mit der Feuerwehr besprochen wurde, die geplanten investiven Neuanschaffungen für die Feuerwehr umzuordnen. Die geplante Anschaffung eines Notstromagregates und einer Wärmebildkamera 2018 sollen daher in 2019 in dem geplanten neuen Feuerwehrfahrzeug mit eingeordnet werden, so dass die Finanzierung des neuen Feuerlöschhydranten in 2018 gewährleistet ist.
Auf Grund der kurzfristigen erforderlichen Auftragsauslösung – bis 20. KW 2018 - des Feuerlöschhydrantenneubaus ist eine Eilentscheidung durch den Bürgermeister erforderlich, da die nächste Gemeindevertretersitzung erst am 06.06.2018 stattfindet.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt in seiner Sitzung am 07.05.2018 der Gemeindevertretung folgenden Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf bestätigt in seiner Sitzung am 06.Juni 2018 die Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Neubau eines Feuerlöschhydranten der Kategorie Fb in Öftenhäven. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf bestätigt gleichzeitig die Unterzeichnung des Auftrages durch den Bürgermeister und seines Stellvertreters. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Der finanzielle Rahmen für den Neubau des Feuerlöschhydranten in Öftenhäven beträgt rd. 8.200,-€. Die finanziellen Mittel stehen gemäß Sachverhalt im Haushalt 2018 der Gemeinde Broderstorf im Produkt 12600. 072500/ 785600 (technische Anlagen des Brand- u. Katastrophenschutz) Teilhaushalt 2 zur Verfügung.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Gemeinde Broderstorf; Gemarkung Öftenhäven; Flur 1; Flurstück 63/1 (im Bereich der Pumpstation)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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284,7 kB
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