BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/815/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zum Aufstellen einer Tischtennisplatte in Poppendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Wohnumfeldausschusses Poppendorf
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04.06.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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02.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Der Sozialausschuss der Gemeinde Poppendorf hatte in seiner Sitzung am 22.02.2018 über die Anschaffung einer festen Tischtennisplatte für Poppendorf beraten. Als Aufstellungsort wurden zwei Flächen benannt:
a) Gemeindefläche im B-Plangebiet Fasanenberg (Tannendreieck beim ehemaligen Gemeindezentrum)
b) Gemeindefläche am Rand des Parkes nahe der Buswendeschleife.
Durch das Amt sollte geprüft werden, ob diese Flächen dafür geeignet sind.
Die Fläche im B-Plan ist als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Nichtstörende Spiel- und Freizeiteinrichtungen sind gestattet. Ob eine Tischtennisplatte nichtstörend ist, wurde bisher nicht hinterfragt.
Die Fläche im Park eignet sich wahrscheinlich besser. Hier ist zukünftig evtl. ein Mehrgenerationenspielplatz angedacht.
Zur Nutzungsmöglichkeit der Fläche im Park wurde die untere Denkmalschutzbehörde angefragt und mit Datum vom 19.04.2018 liegt eine denkmalrechtliche Genehmigung vor (Anlage).
Die Gemeinde sollte sich darauf verständigen, was für eine Tischtennisplatte sie haben möchte und ob die Fläche unter der Platte und um die Platte herum gepflastert werden soll oder nicht.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 02. Juli 2018, eine Tischtennisplatte für Poppendorf zu beschaffen und diese auf der Fläche am Rande des Parkes nahe der Buswendeschleife aufzustellen.
Die Fläche ist zu pflastern/ nicht zu pflastern.
Es sind drei Firmen anzufragen und der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Eine Tischtennisplatte ist nicht im Haushalt 2018/ 2019 der Gemeinde Poppendorf geplant.
Die voraussichtlichen Kosten müssten im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Poppendorf auf dem Produktkonto 36600.0960000/ 7857100 verbucht werden. Sie können mittels Sollübertragung über den Teilhaushalt 2 der Gemeinde Poppendorf vom Produktkonto 54100.7853200 (Infrastrukturmaßnahmen) gedeckt werden, denn die Kosten für geplante Erschließung des B-Planes 3-2 werden in diesem Jahr nicht in der angedachten Höhe anfallen. Noch ist dieser B-Plan nicht rechtskräftig.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Gemarkung Poppendorf, Flur 1, Flurstück 75/0 (Park)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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