BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/839/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindezentrum Poppendorf, Beschluss über die Begrünung und Einzäunung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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02.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Zum Thema Begrünung gibt es Beschlüsse vom 03.07.2017 (Anlage).
Der Ausgleich für den Radwegebau wird nicht auf den vorgeschlagenen Trassen erfolgen. Im Bereich des GMZ+FFw Poppendorf handelt es sich um Flächen im B-Plan Nr. 5 und hier ist der Grünausgleich festgesetzt.
Da auch die bereits früher in Rede stehende Einzäunung als Schutz der Rasenfläche, die als Feuerwehrübungsplatz genutzt wird, vor Hundekot und vor Begehen durch Dritte wieder aktuell zur Diskussion steht, sollte die gesamte Situation neu bedacht werden.
Als Zaun soll ein etwa 1,60 m hoher Doppelstabmattenzaun mit 2 großen Toren, durch die die Feuerwehrautos fahren können, vorgesehen werden.
Der B-Plan setzt an der westlichen Flurstücksgrenze einen breiten öffentlichen Grünstreifen als Ausgleich fest – „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ (Punkt 4.1 B-Plan). Dieser Grünausgleich hätte bereits in der Pflanzperiode nach Fertigstellung des GMZ+FFw Poppendorf erfolgen müssen. Die Art der Pflanzung ist der Beschreibung unter 4.1 zu entnehmen.
Neben dieser Grünfläche sollte im Bereich südlich und westlich des Parkplatzes eine Hecke mit Bäumen gepflanzt werden (Teil des Beschlusses vom 03.07.2017).
Es wird vorgeschlagen, mit der Planung der Pflanzungen auf der zuvor beschriebenen Fläche öffentliches Grün und auch am Parkplatz und in diesem Zusammenhang auch gleich für die Einzäunung einen Landschaftsplaner zu beauftragen.
Die Baumpflanzungen in Vogtshagen sollten ebenfalls gleich mit berücksichtigt und ausgeschrieben werden.
Gute Erfahrungen wurden mit dem Büro Kai Lämmel aus Rostock gemacht.
Dabei müssen der Zaunverlauf und der Ort für die Tore und deren Breite von der Gemeinde vorgegeben werden. Als Torbreite werden 5,00 m vorgeschlagen und der mögliche Zaunverlauf ist auf beiliegendem Flurkartenauszug dargestellt.
Da der Amtsfeuerwehrtag aufgrund des vorhandenen Platzes immer in Poppendorf ausgetragen werden soll, haben die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden ihre Bereitschaft signalisiert, sich an den Kosten für den Zaun zu beteiligen. Entsprechende Beschlussvorlagen müssen nach der Sommerpause in die Gemeinden gereicht werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 02. Juli 2018, die Planung für den Grünausgleich auf der „Fläche öffentliches Grün“ im B-Plan Nr. 5 in Poppendorf, die Begrünung südlich und westlich des Parkplatzes am GMZ+FFw Poppendorf, die Einzäunung am GMZ+FFw Poppendorf entsprechend des skizzierten Verlaufes auf dem Flurkartenauszug und die Baumpflanzungen für das DGH Vogtshagen beim Landschaftsplaner Kai Lämmel aus Rostock in Auftrag zu geben.
Es ist ein Kostenangebot für die Leistungsphasen 2 bis 9 einzuholen. Sofern das Angebot auf der HOAI basiert, werden der Bürgermeister und sein Stellvertreter bevollmächtigt, es zu unterschreiben.
Die Möglichkeiten der Verhandlung und gegebenenfalls Pauschalierung sind zu nutzen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 02. Juli 2018, die Leistungen gemäß der Planung aus dem 1. Beschluss im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung
zu vergeben.
Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den entsprechenden Auftrag zu unterschreiben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
3. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 02. Juli 2018, den Beschluss GV 05/07/2017 vom 03.07.2017 aufzuheben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Poppendorf stehen auf dem Produktkonto 55100.0960000/ 7853200 noch 77.611,64 € zur Verfügung.
Geplant wurden für dieses Jahr 50.000 € für die Bepflanzung am DGH Vogtshagen. In Vogtshagen werden aber nur einige Bäume auf der Grüninsel gepflanzt, sodass Mittel zur Verfügung stehen. Die Höhe der Kosten für Pflanzung und Zaun liegen erst nach der Vorplanung vor.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Gemarkung Poppendorf, Flur 1, Flurstück 145/4 und Gemarkung Vogtshagen, Flur 2, Flurstück 101/2
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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418,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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