BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/843/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinde Broderstorf: 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/8 für das Wohngebiet zwischen Broderstorf und Neu Broderstorf
Abstimmung mit den Nachbargemeinden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Hanna Paret
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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02.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat in ihrer Sitzung am 04.04.2018 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 7/8 eine 4. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. In der Sitzung am 06.06.2018 wurde der Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Ziel und Zweck der 4. Änderung wird folgendermaßen begründet: Nach der praktisch vollständigen Umsetzung der Planung auch aufgrund der bislang vorgenommenen drei Änderungen stellt sich im zentral gelegenen Mischgebiet MI 21, nördlich und östlich der Poststraße, eine Änderung der Betriebsstruktur ein. Im Sinne der festgesetzten Art der baulichen Nutzung besteht hier eine Nutzungsmischung aus Wohnen und das Wohnen nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben, die auch beibehalten werden soll.
Nach Aufgabe der Getreidetrocknungsanlage auf dem Flurstück 133 der Flur 1, Gemarkung Broderstorf, ist der Abbruch der vorhandenen, nicht mehr benötigten, baulichen Anlage vorgesehen. Zur Gewährleistung einer sinnvollen Nachnutzung des Grundstücks – auch im Hinblick auf mögliche Grundstücksteilungen für kleine Gewerbebetriebe und einzelnen Wohnnutzungen – wird die Errichtung einer neuen Erschließungsstraße erforderlich, in der auch die notwendigen Anlagen der technischen Erschließung eingeordnet werden sollen.
Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/8 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. Die Art der baulichen Nutzung wird beibehalten. Allerdings soll im Zuge der Bebauungsplanänderung die zulässige Zahl der Vollgeschosse für das Mischgebiet von bisher eins auf zukünftig zwei erhöht werden. Damit kann eine bessere Ausnutzung der zukünftig kleineren Baugrundstücke erzielt werden. Gleichzeitig reagiert die Gemeinde auf aktuell nachgefragte Bauformen auch für gewerbliche Einrichtungen und die in den zurückliegenden Jahren geänderten Regelungen der Landesbauordnung M-V im Hinblick auf die Anforderungen an ein Vollgeschoss.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in der Sitzung am 02.07.2018, dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/8 im Rahmen der Beteiligung benachbarter Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ohne Einwände oder Anregungen zuzustimmen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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428,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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800,9 kB
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