BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/AVK/128/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Stefanie Luxenburger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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02.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 i der Hauptsatzung der Gemeinde Poppendorf
- bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister
- ab 100,00 € die Gemeindevertretung.
Folgende Spende ist am 14.06.2018 für die Gemeinde Poppendorf eingegangen:
- Clearum GmbH 1.000,00 €für die Förderung des Brandschutzes
Werkstraße 2, Poppendorfder Gemeinde Poppendorf
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.07.2018 die Annahme der unter Nr. 1 aufgeführten Spende im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V von
- Clearum GmbH 1.000,00 €für die Förderung des Brandschutzes
Werkstraße 2, Poppendorfder Gemeinde Poppendorf
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeitig wird die Spende auf dem Verwahrkonto 12600.379910 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf wird diese zur Verwendung auf das Produktkonto 12600.462900 (sonstige laufende Erträge) umgebucht.
Nichtverbrauchte Spenden werden ins nächste Jahr übertragen.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
- keine