BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/832/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Dummerstorf über den Bebauungsplan Nr. 20 "Ehemaliges Trockenwerk am Schmiedeweg" Beteiligung der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Freese
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Roggentin
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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02.07.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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16.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Als Grundzentrum gilt es für die Gemeinde auch künftig die eigene Bevölkerung mit alltäglichen Waren und nahversorgungsrelevanten Dienstleistungen versorgen zu können. Derzeit besteht innerhalb der Gemeinde eine Unterversorgung, sodass die Planung eines weiteren Lebensmittelmarktes als Entwicklungsziel angestrebt wird.
Als Standort ist die gewerbliche Brachfläche des ehemaligen Trockenwerkes vorgesehen. Der Standort bietet sich aufgrund seiner günstigen Verkehrslage an der L 191in Kombination mit den weiteren Nahversorgern. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
-Sicherung der Nahversorgungfunktion in der Gemeinde Dummerstorf,
-Ausbau des vorhandenen Versorgungsstandortes an der Landstraße,
-Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit angegliedertem Backshop
-Bereitstellung einer Standortalternative für die Umsiedlung ortsansässiger Gesundheitseinrichtungen und ggf. Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe sowie
-die Beseitigung einer Brachfläche in einem zentralen Ortsbereich.
Mit dem Vorliegenden Vorentwurf wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Di e Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 16.07.2018, dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 20 der Gemeinde Dummerstorf im Rahmen der Beteiligung der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs.2 und Abs.4 BauGB zuzustimmen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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340,8 kB
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