BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HAU/090/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Frau Kathrin Weiß wirkt als 1. Stellvertretende Bürgermeisterin und Gemeindevertreterin in der Gemeinde Roggentin mit.

Mit Schreiben vom 31.05.2018 legt Frau Weiß ihr Amt als 1. Stellvertretende Bürgermeisterin mit sofortiger Wirkung nieder.

Frau Weiß stellte in Anbetracht der derzeitigen Situation fest, dass das Vertrauen zu Herrn Bünger, welches für sie eine Grundvoraussetzung für eine konstruktive Zusammenarbeit darstellt, gänzlich verloren gegangen ist.

Gemäß § 40 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung M-V haben zwei Personen als Stellvertreter den  Bürgermeister im Falle seiner Verhinderung zu vertreten.

Dementsprechend ist nun ein/eine neuer 1. Stellvertreter/in des Bürgermeisters zu wählen.

In der Sitzung vom 16.07.2018 wurde Herr Engel als 1. Stellv. Bürgermeister vorgeschlagen. Nach 2 Wahlgängen hat Herr Engel die absolute Mehrheit von 7 Ja-Stimmen nicht erreicht und somit wurde die Wahl des 1. Stellv. Bürgermeisters auf die nächste Sitzung verschoben.

Da es in der Gemeindevertretersitzung am 22.10.2018 keinen Kandidaten für den neuen 1. Stellvertretenden Bürgermeister gab, wurde das Thema in die chste Sitzung vertagt.

 

In den letzten Gemeindevertretersitzungen gab es keinen neuen Kandidaten für den

1. Stellvertretenden Bürgermeister.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin bestimmt in ihrer Sitzung am 11.03.2019

 

Herrn/Frau …………………………………………mit Wirkung vom ……………………………….

 

als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters der Gemeinde Roggentin.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Sitzungsgelder sind geplant und stehen auf dem Produktkonto 11101.5013000 im Teilhaushalt 1 zur Verfügung.

 

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

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