BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/Käm/346/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung Jahresabschluss 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HuF/SG Haushalt
- Bearbeiter:
- Viktoria Kolodziej
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Roggentin
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.09.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gem. § 60 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Für das Haushaltsjahr 2015 wurde nun von der Verwaltung der Jahresabschluss aufgestellt und am 11.07.2018 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk ist durch Aufgabenübertragung der vorbereitende und empfehlende Ausschuss.
Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt folgende Empfehlung zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin:
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme auf der Aktivseite beträgt 18.773.312,69 EUR.
Die Bilanzsumme auf der Passivseite beträgt18.773.312,69 EUR.
Das Eigenkapital beträgt 13.930.996,69 EUR.
Die Schlussbilanz ist ausgeglichen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk hat den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Roggentin zum 31.12.2015 gemäß § 60 Abs. 1 bis 3 KV M-V, § 3 Abs. 1 KPG M-V und der §§ 32 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2, 34 Abs. 1 bis 3 und Abs. 6 bis 8, 35 bis 37, 47, 48, 50 bis 53 GemHVO-Doppik M-V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks sind dieser Vorlage beigefügt.
Weiterhin wurde die Empfehlung an die Gemeindevertretung zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 ausgesprochen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03.09.2018 die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Roggentin zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 18.773.312,69 EUR und einem Eigenkapital in Höhe von 13.930.996,69 EUR einschließlich Anhang.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03.09.2018 der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Auf der Aktivseite beträgt
- das Anlagevermögen 13.759.727,38 EUR
- das Umlaufvermögen 5.013.585,31 EUR
- die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR.
Auf der Passivseite beträgt
- das Eigenkapital 13.930.996,69 EUR
- die Sonderposten 3.867.879,57 EUR
- die Rückstellungen 0,00 EUR
- die Verbindlichkeiten 974.332,98 EUR
- die passiven Rechnungsabgrenzungsposten 103,45 EUR.
In der Ergebnisrechnung erwirtschaftete die Gemeinde einen Überschuss von 405.585,47 EUR. Dieses wird auf das Folgejahr 2016 übertragen.
Der Stand der liquiden Mittel per 31.12.2015 beträgt 3.009.493,29 EUR.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Änderungen bei der Flurstücksbewertung sind in die Schlussbilanz eingearbeitet worden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
19,9 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
222,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
115,2 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
288,1 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
