BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/863/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung Broderstorf hat in ihrer Sitzung am 04.07.2018 beschlossen, den ursprünglich geplanten 1. Abschnitt der Niederschlagsentwässerung Fienstorf entsprechend des Konzeptes vorerst nicht umzusetzen. Der diesbezügliche Beschluss vom 06.06.2018 soll aufgehoben werden.

Stattdessen ist nun vorgesehen, vor der Ortslage Fienstorf (aus Richtung Neu Broderstorf kommend) den Straßengraben zu ertüchtigen, d. h., den Graben zu räumen, das Gefälle herzustellen, Bewuchs zu roden oder wenigstens deutlich zurückzuschneiden, den Durchlass in der Betonspurbahn zu prüfen und bei Bedarf zu erneuern.

Dazu ist eine Ergänzungsvermessung erforderlich, die bereits als Vorlauf für die Planung beim selben Büro (System Service Global GmbH aus Bargeshagen), das die Vermessung für die Ortslage ausgeführte hatte, beauftragt worden.

Das Ingenieurbüro Krüger & Sell GbR wird für die Grabeninstandsetzung ein neues, angepasstes Honorarangebot vorlegen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05. September 2018, den Beschluss GV 05/06/2018 vom 06.06.2018 aufzuheben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05. September 2018, den Graben vor der Ortslage Fienstorf wie im Sachverhalt erläutert zu ertüchtigen und auch das Geländer und die Pflasterung am Durchlass über die Carbäk instandsetzen zu lassen.

Mit der Planung ist das Ingenieurbüro Krüger & Sell GbR entsprechend des Honorarangebotes zu beauftragen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

3. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05. September 2018, die Bauleistungen für die Grabenertüchtigung Fienstorf und die Reparatur des Geländers und der Pflasterung über den Durchlass über die Carbäk freihändig zu vergeben. Dazu sind drei Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen und den Auftrag zu unterschreiben, sofern die zur Verfügung stehenden Finanzmittel ausreichen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die ursprünglich geplante und beschlossene Entwässerung in Fienstorf wäre eine Investition gewesen, für die im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Broderstorf auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200  30.000 € (Planung) für 2018 und für 2019   150.000 € geplant sind.

 

Die jetzt gewünschte Grabeninstandsetzung ist eine Maßnahme der Unterhaltung.

Die Kosten müssen über das Produktkonto 54100.52338000 im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Broderstorf gedeckt werden.

Für 2018 sind hier folgende Leistungen geplant:

Instandsetzung landwirtschaftlicher Wege –               30.000 €

Instandsetzung Geländer und Pflasterung Brücke/ Durchlass Fienstorf –               10.000 €

Behebung von Straßenschäden –               20.000 €

 

Von diesen Mitteln sind schon rd. 1.500 € für Straßenreparaturen ausgegeben worden und für rd. 6.950 € sind Aufträge ausgelöst worden. Damit stehen insgesamt für die Straßenunterhaltung von den geplanten 60.000 € noch rd. 51.500 € zur Verfügung.

 

Im Rahmen dieser Mittel kann sich die Grabeninstandsetzung nur bewegen, ansonsten muss nach anderen Deckungsmöglichkeiten gesucht werden.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Gemarkung Fienstorf, Flur 1, Flurstücke 328/0; 329/0 und 330/0 – Eigentümer ist die Gemeinde.

 

 

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Anlagen

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