BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/BAU/864/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

r den Ausbau des Haubenweges liegt die Entwurfs- und Genehmigungsplanung vor.

Die Förderung war im letzten Jahr entsprechend der Förderrichtlinie KommStraBau M-V beim Straßenbauamt (SBA) Stralsund angemeldet und ist aktuell für das Jahr 2019 beantragt worden.

Das Ingenieurbüro VEAPlan wurde bisher stufenweise beauftragt. Die Auftragsfreigabe endete mit der Leistungsphase 4, die ausgeliefert worden ist.

Folgende Leistungsphasen sind bisher nicht vergeben:

Lph. 5 Ausführungsplanung,

Lph. 6 Vorbereitung der Vergabe,

Lph. 7 Mitwirkung bei der Vergabe,

Lph. 8 Bauoberleitung,

Lph. 9 Objektbetreuung sowie die örtliche Bauüberwachung.

 

Nach Information des SBA Stralsund wird es ab 2020 eine Änderung bezüglich der Förderung geben, in welcher Form ist aber noch unklar. Es sollten jedenfalls die kompletten Fördermittel für 2019 beantragt werden.

Daher schlägt das Bauamt des Amtes Carbäk der Gemeinde vor, die Leistungsphasen 5 und 6 zu beauftragen und die restlichen Leistungsphasen nach Erteilung des Zuwendungsbescheides oder der Gehrung eines vorzeitigen Investitionsbeginns. Ansonsten könnte es zeitlich aufgrund fehlender Planung zu Verzögerungen kommen. 

 

Zum Knotenpunktausbau gibt es mit dem SBA Stralsund und der Gemeinde Broderstorf eine Kostenteilungsvereinbarung. Diese sieht hinsichtlich der Planung vor, dass die Gemeinde das Ingenieurbüro bis einschl. Leistungsphase 6 beauftragt, den Rest führt das SBA Stralsund für den Knotenpunkt in Eigenregie aus. Die Baukosten für den Knoten trägt das SBA Stralsund komplett.

 

r das Los Haubenweg, an dem das SBA Stralsund nicht beteiligt ist, müssen dann zum gegebenen Zeitpunkt auch die Leistungsphasen 7 bis 9 beauftragt werden.

 

Ähnlich sieht es mit der verkehrstechnischen Planung vom Ingenieurbüro Klaeser für den Knotenpunkt mit der Fußngerampel aus. Hier wurde bisher ein 1. Teil der angebotenen Leistungen bis zur Erstellung von Signallageplan, Kabellageplan und Abstimmung mit dem Stromversorgungsunternehmen erbracht. Die weiteren Leistungen für die Ausführungsplanung und Zusammenstellung der Planungsdokumentation müssen ebenso wie die Leistungsphasen 5 und 6 freigegeben werden, um ein fertiges und ausschreibungsreifes Projekt zu haben, wenn der Zuwendungsbescheid eintrifft.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05. September 2018, die Leistungsphasen 5 und 6 für den Ausbau des Haubenweges und des Knotenpunktes Haubenweg/ B 110/ Bornkoppelweg beim Ingenieurbüro VEAPlan freizugeben und die restlichen Leistungsphasen 7 bis 9 für den Ausbau des Haubenweges (ohne Knotenpunkt) nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides oder der Gewährung eines vorzeitigen Baubeginns.

 

Zugleich beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf in ihrer Sitzung am 05.September 2018, die restlichen Leistungen für die verkehrstechnische Planung beim Ingenieurbüro Klaeser für die Ausführungsplanung, Zuarbeit zum Leistungsverzeichnis und Zusammenstellung der Dokumentation freizugeben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurden die Kostenberechnungen für den Haubenweg und für den Knotenpunkt vorgelegt:

Haubenweg – Baukosten brutto               280.000,00

Knotenpunkt – Baukosten brutto               250.000,00

 

Für den Grünausgleich ist noch mit folgenden Kosten zu rechnen:

Haubenweg – brutto               8.000,00 €

Knotenpunkt – brutto              15.000,00 €

 

Die Planungskosten für die Leistungsphasen 5 und 6

für Haubenweg und Knotenpunkt zusammen

betragen rd. brutto               24.300,00 €

 

Die Kosten für die verkehrstechn. Planung rd. brutto               2.700,00 €

 

Aktuell kommen auf die Gemeinde Broderstorf für die Freigabe der Planungsleistungen Leistungsphasen 5 un6 sowie verkehrstechn. Planung also Kosten von rd. 27.000,00 € zu.

 

Im Teilhaushalte 2 der Gemeinde Broderstorf wurden für 2018 auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 für den Haubenweg 40.000 € geplant. Davon sind rd. 21.100,00 € bereits verbraucht worden.

 

Trotzdem reichen die Finanzmittel, denn die geplanten Mittel für die Interimslösung An den Kastanien in Höhe von geplanten 40.000,00 € werden dafür nicht benötigt, denn die Reparatur wurde im Rahmen der Straßenunterhaltung bereits im letzten Jahr ausgeführt.

 

Insgesamt stehen auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 aktuell noch 153.383,85 € zur Verfügung.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Der Notarvertrag zum Flächentausch für den Ausbau Haubenweg einschl. Kreuzung mit der B 110 und dem Bornkoppelweg liegt vor.

 

 

 

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Anlagen

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