BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/871/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Beteiligung an den Kosten für die Einzäunung des Feuerwehrübungsplatzes in Poppendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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05.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Der Amtsfeuerwehrtag fand in diesem Jahr in Poppendorf statt. Darüber und ob dieser auch künftig in Poppendorf stattfinden soll, wurde im Hauptausschuss des Amtes in der Sitzung vom 08.05.2018 gesprochen.
Die Gemeinden Roggentin, Broderstorf und Thulendorf verfügen nicht über eine entsprechend große Übungsfläche.
Die Fläche in Poppendorf unmittelbar neben der Feuerwehr soll eingezäunt werden, um insbesondere eine Verunreinigung der Fläche durch Hundekot zu unterbinden.
Herr Wallis sprach eine Kostenbeteiligung durch die anderen Gemeinden an.
Die Bürgermeister der Gemeinden Roggentin, Broderstorf und Thulendorf äußerten sich dazu positiv.
Inzwischen liegt eine Kostenschätzung vom Landschaftsplaner Kai Lämmel vor, die sich für den Zaun einschl. zweier Tore auf rd. brutto 33.100 € beläuft. Bei einer Kostenbeteiligung von 25% für jede Gemeinde würden der voraussichtliche Anteil rd. 8.300 € (ohne anteilige Planungskosten) betragen, mit anteiligen Planungskosten evtl. 9.000 €. Die Abrechnung würde natürlich auf Basis der tatsächlichen Kosten nach Fertigstellung erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am
05. September 2018, sich in Höhe von 25% an den Herstellungskosten für die Einzäunung des Feuerwehrübungsplatzes in Poppendorf zu beteiligen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Diese Kostenbeteiligung ist nicht geplant und wird im Haushalt 2020/ 2021 der Gemeinde Broderstorf im Teilhaushalt 2 auf dem Produktkonto 12600.0130000/ 7814300 in Höhe von 10.000 € bzw. in Höhe der tatsächlichen Kosten, die inzwischen sicherlich vorliegen werden, berücksichtigt.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Für Broderstorf keine Auswirkungen.
