BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/901/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Der SV Pastow e. V. trägt sich bereits seit einigen Jahren mit dem Gedanken, auf dem Sportgelände am Bornkoppelweg auf der Seite des großen Erdwalles eine Zuschauertribüne mit 250 bis 300 Sitzplätzen zu bauen. Der Vorstand des SV Pastow hat viele verschiedene Fördermöglichkeiten geprüft und war bei den entsprechenden Stellen vorstellig geworden, bis hin zu den Ministerien in Schwerin.

Jetzt liegt über die Förderung LEADER des Landkreises eine mündliche Zusage vor, dass für das Projekt Zuschauertribüne rdermittel in Höhe von 60.000 €r das Jahr 2019 in Aussicht gestellt werden.

r die Tribüne wird mit Kosten in Höhe von geschätzt 90.000 € gerechnet. Dabei wurde bereits auf eine Überdachung verzichtet, da diese die Kosten enorm erhöhen würde.

Ein konkretes Projekt liegt noch nicht vor, aber das Planungsbüro aib Bauplanung befasst sich mit der Vorbereitung. Mit dem Vorliegen der Entwurfsplanung liegt auch die Kostenberechnung vor, die dann genauere Angaben zu den Kosten zulässt.

Mit einer Zuschauertribüne wird der Sportplatz aufgewertet. Aktuell gibt es keinerlei Sitzmöglichkeiten für Zuschauer von Spielen, aber auch nicht für Eltern/ Großeltern, die Kinder zum Training bringen und dem Training zusehen.

 

Mit dem Bau einer Zuschauertribüne treten im Vorfeld drei zu klärende Fragen auf:

  1. Grundsätzliche Zustimmung der Gemeinde Broderstorf als Eigentümer des Grundstückes zum Bau einer Zuschauertribüne
  2. Finanzieller Zuschuss der Gemeinde Broderstorf an den SV Pastow
  3. Klärung der Zwischenfinanzierung

 

Zu 1.: Die Abwicklung des Vorhabens soll direkt über den SV Pastow erfolgen.

Die Gemeinde Broderstorf ist Eigentümerin der Fläche. Daher ist ein Grundsatzbeschluss erforderlich, dass die Gemeinde dem Bau zustimmt. Für die Tribüne muss ein Bauantrag gestellt werden. 

Es handelt sich um das Flurstück 112/0, Flur 1, Gemarkung Pastow.

Da das gesamt Gelände für den Sport genutzt wird, steht einer Zustimmung seitens der Gemeinde nichts im Wege.

 

Zu 2.: Der SV Pastow hat an die Gemeinde Broderstorf einen Antrag gestellt, in dem er um einen finanziellen Zuschuss zur Tribüne in Höhe von 15.000 € bitte. Die restlichen 15.000 € will der Verein selbst aufbringen.

Im Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf wurde über die Finanzierungsmöglichkeit beraten. Im Ergebnis wurde der Gemeindevertretung empfohlen, keinen Zuschuss zu geben, sondern ein Darlehen über 15.000 € und mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Durch das Amt sollen die Bedingungen eines Darlehens geprüft werden.

 

Zu 3.: Bei der LEADER-Förderung muss bereits im Förderantrag (muss bis 15.09.2018 bei Herrn Pommeranz vorgelegt werden) die Finanzierung klar aufgeführt werden:

Gesamtkosten, davon Eigenanteil, Kredit oder Drittmittel (Zuschuss Gemeinde?), Förderung.

Alle Rechnungen sind zuerst vom Begünstigten, hier also vom SV Pastow, zu bezahlen. Aufgrund von nachweislich bezahlten Rechnungen wird dann beim Fördergeldgeber ein Auszahlungsantrag entsprechend des Zuwendungsbescheides gestellt.

Der SV Pastow muss also komplett vorfinanzieren und erhält dann eine teilweise Refinanzierung. Hier liegt für den Sportverein das Problem, denn die voraussichtlich 90.000 € stehen dem Verein nicht zur Verfügung. Daher wäre zu prüfen, ob die Gemeinde Broderstorf grundsätzlich bereit wäre, die Zwischenfinanzierung zu übernehmen. Die genauen Modalitäten (Vertrag) müssen dann später bestimmt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05. September 2018, dem Bau einer Zuschauertribüne, Bauherr SV Pastow auf dem Gelände der Sportanlage am Bornkoppelweg in der Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 112/0 zuzustimmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Beschluss, Variante 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05. September 2018, dem Antrag des SV Pastow e. V. auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Bau einer Zuschauertribüne in Höhe von 15.000 € zuzustimmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Beschluss, Variante 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05. September 2018, dem Antrag des SV Pastow e. V. auf einen rückzahlbaren Zuschuss zum Bau einer Zuschauertribüne in Höhe von 15.000 € zuzustimmen. Die Modalitäten der Rückzahlung sind vor Baubeginn festzuschreiben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel für einen finanziellen Zuschuss an den SV Pastow e. V. zum Bau einer Zuschauertribüne auf dem Sportplatzgelände am Bornkoppelweg sind im Haushalt 2018/2019 der Gemeinde Broderstorf nicht geplant.

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 112/0

 

 

 

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Anlagen

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