BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/Käm/353/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung Jahresabschluss 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HuF/SG Haushalt
- Bearbeiter:
- Simone Michalkowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Poppendorf
|
Entscheidung
|
|
|
10.09.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gem. § 60 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Für das Haushaltsjahr 2015 wurde nun von der Verwaltung der Jahresabschluss aufgestellt und am 16.07.2018 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk ist durch Aufgabenübertragung der vorbereitende und empfehlende Ausschuss.
Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt folgende Empfehlung zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf:
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme auf der Aktivseite beträgt 16.970.707,27 EUR.
Die Bilanzsumme auf der Passivseite beträgt16.970.707,27 EUR.
Das Eigenkapital beträgt 15.086.405,63 EUR.
Die Schlussbilanz ist ausgeglichen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk hat den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Poppendorf zum 31.12.2015 gemäß § 60 Abs. 1 bis 3 KV M-V, § 3 Abs. 1 KPG M-V und der §§ 32 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2, 34 Abs. 1 bis 3 und Abs. 6 bis 8, 35 bis 37, 47 bis 53 GemHVO-Doppik M-V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks sind dieser Vorlage beigefügt.
Weiterhin wurde die Empfehlung an die Gemeindevertretung zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 ausgesprochen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2018 die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Poppendorf zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von16.970.707,27EUR und einem Eigenkapital in Höhe von 15.086.405,63EUR einschließlich Anhang.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2018 dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Auf der Aktivseite beträgt
- das Anlagevermögen 9.142.046,94EUR
- das Umlaufvermögen 7.828.660,33EUR
- die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR.
Auf der Passivseite beträgt
- das Eigenkapital 15.086.405,63 EUR
- die Sonderposten 1.809.495,98EUR
- die Rückstellungen 50.806,38EUR
- die Verbindlichkeiten 24.029,28EUR
- die passiven Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR.
In der Ergebnisrechnung erwirtschaftete die Gemeinde einen Fehlbetrag von -1.429.630,83 EUR. Das negative Ergebnis wird auf das Folgejahr vorgetragen.
Der Stand der liquiden Mittel per 31.12.2015 beträgt 7.785.821,43 EUR.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Änderungen bei der Flurstücksbewertung sind in die Schlussbilanz eingearbeitet worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
17,9 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|