BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HRA/160/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Kenntnisnahme und Billigung des Verkaufs von Broderstorfer Fahnen durch den Feuerwehrförderverein Broderstorf e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Rechtsamt
- Bearbeiter:
- Wenke Hausrath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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10.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Im Jahre 2011 hat der Vorsitzende des Feuerwehrfördervereins, Herr Matthias Banaschik, eine Gemeindefahne und ein entsprechendes Banner als Hissflaggen herstellen lassen und das Banner der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Broderstorf geschenkt. Dieses wird bis heute zu besonderen Anlässen vor dem Feuerwehrgebäude gehisst.
Zahlreiche Bürger fragten im Laufe der Zeit nach, ob auch sie Gemeindefahnen erwerben könnten, um sie auf dem eigenen Grundstück zu hissen und so ihre Verbundenheit mit der Gemeinde Broderstorf deutlich zu machen.
Die Mitglieder des Feuerwehrfördervereins Broderstorf e.V. hatten daraufhin die Idee, Gemeindefahnen (nicht Banner!) an interessierte Bürger der Gemeinde zu verkaufen und damit den Gemeindezusammenhalt zu stärken und gleichzeitig mit einem verhältnismäßigen Aufschlag zum Einkaufspreis die Arbeit des Vereins –die Förderung und Unterstützung der Jugendfeuerwehr der FFw Broderstorf - voranzubringen.
Diese Idee brachten sie in den Ausschuss für Ordnung und Umwelt der Gemeinde Broderstorf.
Die anschließende rechtliche Prüfung ergab, dass zwischen der Gemeinde Broderstorf und dem Förderverein zur Durchführung der Herstellung und des Verkaufs der Flaggen kein Vertrag über gewisse Nutzungsrechte am Wappen geschlossen werden muss, da keine Urheberrechte beachtet werden müssen. Es geht allein um den Schutz der Gemeindefahne mit Wappen als Hoheitszeichen. Für § 145 MarkenG, welches Hoheitszeichen schützt, gilt, dass eine unbefugte Benutzung eines Hoheitszeichens nur vorliegt, wenn der Anschein einer amtlichen Benutzung entsteht.
Dafür reichen die Herstellung und der Verkauf der puren Fahne ohne Verbindung mit einer politischen oder gewerblichen Intention nicht aus, da hier keinerlei Bezug zu einer amtlichen Tätigkeit ersichtlich ist.
Die Herstellung und der Verkauf an sich bedürfen daher keiner Erlaubnis durch die Gemeindevertretung.
Der Feuerwehrförderverein möchte aber, dass die Gemeindevertretung von seinem Vorhaben unterrichtet ist und dieses auch gutheißt.
Durch das z.Z. bestehende, außerordentlich günstige Angebot des „Erfurter Flaggenhauses“ hätte der Verein, der zunächst 25 Fahnen mit einer Größe von 150cm*100cm zu kaufen beabsichtigt, einen Mehrerlös von ca. 8,- Euro pro Fahne bei einem endgültigen Gesamtpreis für die Käufer in Höhe von 29,90 Euro. Dies erscheint angemessen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf nimmt in ihrer Sitzung am 10.10.2018 das Vorhaben des Verkaufs von Fahnen mit den Farben und dem Wappen der Gemeinde Broderstorf durch den Feuerwehrförderverein Broderstorf e.V. mit einem angemessenen Mehrerlös für den Verein zur Kenntnis und billigt den Verkauf an Einwohner der Gemeinde Broderstorf.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Der Feuerwehrförderverein Broderstorf e.V. nimmt den Mehrerlös, den er aus dem Verkauf der Fahnen erzielt, ein.
Die Einnahme von Geldern durch einen privaten Verein zieht keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde nach sich, auch wenn die Gelder letztendlich der Jugendfeuerwehr zugutekommen werden.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
