BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HBA/232/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen zwischen den Ämtern Carbäk und Rostocker Heide
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Leitung Haupt- und Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Torsten Fahning
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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10.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
I. In seiner Sitzung am 09.03.2017 beschloss der Amtsausschuss des Amtes Carbäk die grundsätzliche Bereitschaft zu Gesprächen hinsichtlich einer freiwilligen Fusion mit dem Amt Rostocker Heide auf Grundlage des Gemeinde-Leitbildgesetzes. Hintergrund waren die damaligen Verhandlungen zur Eingemeindung der Gemeinde Klein Kussewitz in die Gemeinde Bentwisch.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Poppendorf Jörg Wallis fasste der Amtsausschuss am 20.09.2018 folgenden Beschluss:
„Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 20.09.2018, die Beschlussfassung der Gemeinden zu der Aufnahme von Fusionsverhandlungen der Ämter Rostocker Heide und Carbäk in dem Jahr 2018 herbeizuführen. Dazu werden durch die Ämter gleichlautende Beschlussfassungen zu den nächsten Gemeindevertretersitzungen zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, in dieser Wahlperiode den Beschluss zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen durch den Amtsausschuss zu fassen.“
II. Als Anlage zu dieser Beschlussvorlage sind eine Gesprächsnotiz zu einer am 07.08.2018 durchgeführten Beratung (Teilnehmer: die Amtsvorsteher Hanns Lange und BodoKaatz/ die Bürgermeister Dr. Verena Schöne und Jörg Wallis) sowie ein Positionspapier zur Ämterfusion von Herrn Wallis beigefügt.
Die Gemeindevertretungen werden gebeten, zu der Thematik „Fusion der Ämter Carbäk und Rostocker Heide“ zu beraten und einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Eine positive Beschlussfassung zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen zwischen den beiden Ämtern impliziert den Willen zur Fusion der beiden Ämter.
Eine Beschlussfassung in den Amtsausschüssen über die Aufnahme von Fusionsverhandlungen soll nur dann erfolgen, wenn alle amtsangehörigen Gemeinde dem zugestimmt haben.
Hinweis der Verwaltung:
Die im Positionspapier von Herrn Wallis aufgeführte „Hochzeitsprämie“ i.H.v. 450 TEUR (?) beruht auf § 3 Abs. 2 der Verordnung über die Förderung freiwilliger Fusionen von Gemeinden und kommunalen Verwaltungen (FusionsVO).
Danach wird für jede durch Fusion wegfallende Verwaltung eine Zuweisung i.H.v. 400 TEUR gewährt, sofern der zugrundeliegende Vertrag/ die zugrundeliegende Vereinbarung spätestens zum Tag der Kommunalwahl 2019 (26.05.2019) wirksam wird.
Wie sich die Verfahrensweise bei Zuweisungen aufgrund der FusionsVO nach diesem Termin gestalten wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 10.10.2018 ihr grundsätzliches Einverständnis zur Aufnahme von Verhandlungen zur Fusion der Ämter Carbäk und Rostocker Heide und befürwortet einen entsprechenden Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Carbäk innerhalb der Wahlperiode 2014 – 2019.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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226,3 kB
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