BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/AVK/132/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Seit dem 01.01.2017 betreiben die Gemeinden Blankenhagen, Klein Kussewitz und Poppendorf einen Bürgerbus mit Sitz in Poppendorf für die Einwohner der besagten drei Gemeinden.

Im Jahr 2017 wurde von der Gemeinde Poppendorf eine Anschubfinanzierung für den Bürgerbus in Höhe von 3.000,00 € gewährt. Die gleichen Beträge haben auch die Gemeinden Blankenhagen und Klein Kussewitz gezahlt. Diese Zuschüsse wurden vom Vorstandsvorsitzenden ordnungsgemäß abgerechnet.

 

Im Jahr 2018 hat die Gemeinde Klein Kussewitz einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € gewährt. Die Gemeinde Poppendorf hat für das Jahr 2018 bislang keinen Zuschuss gezahlt.

 

Seit dem 10.09.2018 liegt der Gemeinde Poppendorf ein Zuschussantrag für die Unterstützung des Bürgerbus 2017 e.V., in Höhe von 2.000,00 €, r das Jahr 2019 vor.

 

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 18.10.2018 dem Antrag unter der Maßgabe zugestimmt, dass noch einige Unterlagen vorgelegt werden müssen. Die nachgeforderten Unterlagen liegen im Anhang bei.

Bei der Prüfung der Kostenaufstellung fiel auf, dass im Jahr 2017 eine Differenz i. H. v. 89,40 € zwischen dem aufgeführten Abschlusssaldo und dem Ergebnis aus Einnahmen und Ausgaben besteht. Außerdem fehlt die Kostenaufstellung für März 2018.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 14.01.2019 für die Unterstützung des Bürgerbus 2017 e.V. einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 €, für das Jahr 2019, zu gewähren.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gewährung von Zuschüssen stehen der Gemeinde Poppendorf im Teilhaushalt 2 auf dem Produktkonto 57100.5415900 (Wirtschaftsförderung) im Jahr 2019 finanzielle Mittel in Höhe von 3.000,00 € zur Verfügung. Diese sind ausschließlich für den Bürgerbus 2017 e.V. eingeplant.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

-          keine

 

 

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Anlagen

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