BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/867/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung des Spielplatzes Pastower Weg bzw. Anlegen eines neuen Spielplatzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Kultur, Soziales, Senioren, Jugend und Sport Roggentin
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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22.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Juli 2018 wurde über den vorhandenen Spielplatz an der Ecke Pastower Weg/ Kösterbecker Straße beraten. Ursprünglich sollte dieser Spielplatz allmählich auslaufen und zurückgebaut werden, da die Zahl der Kinder rückläufig war.
Die aktuelle Kinderzahl wurde vom Einwohnermeldeamt dem Bürgermeister übergeben.
In Roggentin (ohne Kösterbeck und andere Ortsteile) leben insgesamt 112 Kinder, die sich in folgende Altersstufen aufgliedern:
0-3 Jahre24 Kinder
4-6 Jahre19 Kinder
7-10 Jahre37 Kinder
11-15 Jahre32 Kinder/ Jugendliche
Auf dem Spielplatz befinden sich noch einige Geräte – Klettergerüst, Reifenschaukel, Karussell, Schwebebalken, Bank -, die aber bis auf das Karussell in keinem guten Zustand sind.
Da auch die Rede davon war, dass für die Erneuerung des Spielplatzes Förderung eingeworben werden sollte, wurde hier die Möglichkeit geprüft.
Die aktuelle Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) sieht unter Punkt 10 Dorfentwicklung, Unterpunkt 10.1.4 c) auch die Förderung von Spiel- und Bolzplätzen … vor. Allerdings sind keine Kommunen mehr als Zuwendungsempfänger aufgeführt, sondern nur natürliche Personen usw.
Eine Rückfrage beim Landkreis bestätigte, dass nach der aktuellen Förderrichtlinie keine Spielplätze der Kommunen gefördert werden. Der Landkreis ist bereits deshalb an das Landwirtschaftsministerium herangetreten, da dem Landkreis etliche Förderanträge von Spielplätzen vorliegen. Seitens des Ministeriums wurde signalisiert, demnächst voraussichtlich an einer gesonderten Richtlinie zu arbeiten.
Damit besteht aktuell keine Fördermöglichkeit für den Bau eines Spielplatzes durch die Gemeinde Roggentin. Es wurde vom Landkreis jedoch empfohlen, trotzdem einen Förderantrag zu stellen, damit der schon einmal registriert wird für den Fall, dass es eine entsprechende Richtlinie geben wird.
Nach der ILERL-Förderrichtlinie müssen die Anträge bis spätestens 31.08.2018 beim Landkreis eingegangen sein.
Der in Rede stehende Spielplatz befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 4, 2. Änderung. Die betreffende Fläche wird von einer Ferngasleitung gequert, für die auch Dienstbarkeiten eingetragen sind. Die Fläche ist als öffentliche Grünfläche Parkanlage festgesetzt. Die Gehölzflächen sind weitgehend sich selbst zu überlassen und Wiesenflächen sind als Landschaftsrasen anzulegen und dürfen nicht gedüngt werden. Ein Spielplatz ist an dieser Stelle baurechtlich nicht zulässig. Daher muss für einen Neubau, zumal wenn Fördermittel eingeworben werden sollen, eine andere Fläche gefunden werden.
Die Gemeinde sollte neben einer geeigneten Fläche auch prüfen, welche Spielgeräte auf dem Spielplatz aufgebaut werden sollen. Vor etwa 2 Jahren wurden mehrere Spielplätze in der Gemeinde Broderstorf neu angelegt. Eine Liste mit den dort vom Sozialausschuss ausgewählten Spielgeräten ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Variante 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 22. Oktober 2018, den alten Spielplatz am Pastower Weg ersatzlos zurückzubauen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Variante 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 22. Oktober 2018, den alten Spielplatz am Pastower Weg zurückzubauen und an derselben Stelle neue Spielgeräte entsprechend der Empfehlung der Gemeinde aufzustellen. Ein Förderantrag wird nicht gestellt, da aktuell keine Fördermöglichkeit existiert und die Lage für den Spielplatz baurechtlich nicht korrekt ist.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Variante 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 22. Oktober 2018, den alten Spielplatz am Pastower Weg zurückzubauen und einen geeigneteren Standort für das Anlegen eines neuen Spielplatzes zu suchen.
Es sind neue Spielgeräte entsprechend der Empfehlung der Gemeinde vorzusehen.
Ein Förderantrag wird nicht gestellt, da aktuell keine Fördermöglichkeit existiert.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Variante 4:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 22. Oktober 2018, den alten Spielplatz am Pastower Weg zurückzubauen und einen geeigneteren Standort für das Anlegen eines neuen Spielplatzes zu suchen.
Die neuen Spielgeräte sind entsprechend der Empfehlung der Gemeinde vorzusehen.
Es soll ein Förderantrag beim Landkreis Rostock gestellt werden, auch wenn aktuell keine Fördermöglichkeit existiert.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Roggentin stehen auf dem Produktkonto 36600.0829000/ 7857100 aktuell 10.000 € für die Anschaffung eines Spielgerätes zur Verfügung. In den Nachtragshaushalt sollen zusätzlich 70.000 € in den Teilhaushalt 2 der Gemeinde Roggentin auf dem Produktkonto 36600.0960000/ 785900 eingestellt werden.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Spielplatz am Pastower Weg im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Roggentin, 2. Änderung
Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstücke 83/27 und 84/14
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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710,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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737,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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19,6 kB
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